Wann muß man blinken

Folgendes Szenario:

Eine Vorfahrtstraße, rechts abknickend. Auch gerade aus fahren auf eine Ortsstraße ist möglich.

  1. Fahrer A möchte auf der Vorfahrtstraße fahrend rechts auf die weiterführende Vorfahrtstraße abbiegen, könnte aber auch gerade aus fahren. Muss er rechts blinken?

  2. Fahrer B fährt wie A auf der Vorfahrtstraße, will sie aber gerade aus fahrend verlassen.

Muss er links blinken?

Meine Meinung ist, A muss blinken, da er die Fahrtrichtung ändert.

B muss kurz links anblinken, um dem nachfolgenden Verkehr zeigen will, dass er die Vorfahrtstraße verlässt.

Meine Frau meint, A muss nicht blinken, da er auf der Vorfahrtstraße bleibt,

B muss blinken, da er die Vorfahrtstraße nach links verlässt, trotz er ja eigentlich gerade aus weiter fährt.

Wer hat Recht?

Es geht um eine Wette, deshalb bin ich für jede qualifizierte Antwort dankbar.

Alf

Hallo

A muss blinken, weil er abbiegt.

B darf nicht blinken, weil er geradeaus weiterfährt.

Dass es die meisten (so wie deine Frau) falsch machen, ändert daran nichts.

http://www.fahrtipps.de/frage/abknickende-vorfahrt.php

Gruß
smalbop

  1. Fahrer A möchte auf der Vorfahrtstraße fahrend rechts auf
    die weiterführende Vorfahrtstraße abbiegen, könnte aber auch
    gerade aus fahren. Muss er rechts blinken?

Klar muß er blinken. Abknickende Vorfahrtstraße. Kenne den Paragraphen nicht, habe aber den Führerschein.

  1. Fahrer B fährt wie A auf der Vorfahrtstraße, will sie aber
    gerade aus fahrend verlassen.

Muss er links blinken?

Links? Nach links geht es doch nicht, oder? Der Blinker für geradeaus ist noch nicht erfunden. Wer geradeaus fährt, braucht nicht zu blinken. Er fährt einfach geradeaus. Auch links antäuschen (kurz blinken) und dann geradeaus fahren gilt nicht. Er ändert ja - wie du selbst schreibst - die Fahrtrichtung nicht.

B muss kurz links anblinken, um dem nachfolgenden Verkehr
zeigen will, dass er die Vorfahrtstraße verlässt.

Was ist denn „anblinken“? Gibt es das in der StVO?

B muss blinken, da er die Vorfahrtstraße nach links verlässt,
trotz er ja eigentlich gerade aus weiter fährt.

Ja wat denn nu? Nach links verläßt oder fährt er geradeaus?

Es geht um eine Wette, deshalb bin ich für jede qualifizierte
Antwort dankbar.

Hoffe, das ist qualifiziert genug und du gewinnst die Wette.

Klar muß er blinken. Abknickende Vorfahrtstraße. Kenne den
Paragraphen nicht, habe aber den Führerschein.

Hi,

§ 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html
Kenne den Paragraphen, habe den Führerschein, weiß das ich blinken muss, entscheide im Einzelfall ob ich blinke.

Hoffe, das ist qualifiziert genug und du gewinnst die Wette.

Jetzt bestimmt.

scnr.

Q-Gruß

Vielen Dank,

jetzt kann ich wieder ohne Geschimpfe zum Stammtisch.

Gruß
Alf

Vielen Dank,

Sternchen ist vergeben und ich kann wieder ohne Meckerei zum Stammtisch.

Gruß

Alf

Sternchen ist vergeben

So? Wo denn? :smile:

Gruß
smalbop

2 „Gefällt mir“

So? Wo denn? :smile:

Hi,

hier von mir. :wink:

Q-Gruß

Sternchen ist vergeben

So? Wo denn? :smile:

Gruß
smalbop

Hi, weil du sooo dringend nach Sternchen fragst, von mir auch einen :wink:)
Gruss und viel Erfolg beim weiteren Sammeln

1 „Gefällt mir“

Ps --> 2 **, oben auch owT
ohne weiteren Text

Hi, weil du sooo dringend nach Sternchen fragst, von mir auch
einen :wink:)

Ist ja gar nicht dringend. Ich wunderte mich halt nur über die Ankündigung, der keine Taten folgten. Aber nun stimmt ja alles wieder! Dafür ein Sternchen zurück!

Gruss und viel Erfolg beim weiteren Sammeln

Ebenfalls!

  1. Fahrer A möchte auf der Vorfahrtstraße fahrend rechts auf
    die weiterführende Vorfahrtstraße abbiegen, könnte aber auch
    gerade aus fahren. Muss er rechts blinken?

Klar muß er blinken. Abknickende Vorfahrtstraße. Kenne den
Paragraphen nicht, habe aber den Führerschein.

Das Problem ist hier, dass diese Regelung mal anders war. Die Frau des OP ist vermutlich schon älteren Jahrgangs. Ich kann mich erinnern, dass mir mein Fahrlehrer 1988 sagte, dass in dem Jahr das geändert wurde.

Früher hat man nur beim Verlassen der Vorfahrtstraße geblinkt, da war es tatsächlich so, dass jemand, der der Vorfahrtstraße folgt, nicht blinkt, egal in welche Richtung er fährt. Derjenige, der hier geradeaus fahren will und dabei die nach rechts abknickende Vorfahrtstraße verlässt, hätte in der Tat links blinken (aber nicht nur kurz anticken, das sieht ja keiner!) müssen. Man konnte damals nicht unterscheiden, ob jemand an einer nach rechts abknickenden Vorfahrtstraße geradeaus oder nach links fahren wollte.
Bei der nach links abknickenden Vorfahrtstraße ists dann natürlich umgekehrt.

Leider ist es mit vielen Regeln, die sich ändern, hier auch nicht anders, diejenigen, die ihren Führerschein vorher gemacht haben, fahren heute noch nach den alten Regeln und blinken komisch. Diese Leute blinken auch beim Einfahren in den Kreisverkehr und fahren an Bussen mit Warnblinker nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbei.

Liebe Grüße,
-Efchen

Nachtrag und Frage
Es gilt immer, dass man blinkt, wenn man die Fahrtrichtung ändert.

Wobei sich mir da oft die Frage stellt, wie das mit der Schuld aussieht, wenn es deswegen zu einem Unfall kommt. Aber das ist vermutlich das selbe, wie an anderen Stellen, wenn jemand falsch blinkt. Letztendlich muss man sich immer vergewissern, dass derjenige, der (nicht) blinkt, auch wirklich dahin fährt, was seine Fahrtrichtungsanzeiger zeigen.

Das Problem ist hier, dass diese Regelung mal anders war. Die
Frau des OP ist vermutlich schon älteren Jahrgangs. Ich kann
mich erinnern, dass mir mein Fahrlehrer 1988 sagte, dass in
dem Jahr das geändert wurde.

Oh danke, ich bin auch schon älteren Jahrgangs, habe meinen Führerschein 1983 bekommen… :wink:)

Leider ist es mit vielen Regeln, die sich ändern, hier auch
nicht anders, diejenigen, die ihren Führerschein vorher
gemacht haben, fahren heute noch nach den alten Regeln und
blinken komisch.

Gott sei Dank stirbt die Generation aus, die im II. Weltkrieg ihren Führerschein auf dem Panzer gemacht hat. Die hatten auch ihre eigenen Regeln und waren eine Verkehrsgefährdung. Die haben manchmal schon „komisch geblinkt“…

Um Mißverständnisse zu vermeiden: Natürlich kann man blinken und anderen Verkehrsteilnemern seine Absicht mitteilen, wohin man will. Lieber sich einmal zuviel geäußert, als ohne Blinken und Winken stur durch die Gegend fahren. Aber hier ging es ja darum, was man per Gesetz machen sollte.

Natürlich kann man blinken und anderen Verkehrsteilnemern
seine Absicht mitteilen, wohin man will.

Man kann nicht, sondern man muss an manchen Stellen, an anderen darf man nicht.

Die wenigsten blinken z.B. auch, wenn sie aufgrund eines Hindernisses (z.B. parkendes Auto) nach links ausweichen müssen. Und noch weniger blinken, wenn sie danach wieder rechts einscheren.

Lieber sich einmal zuviel geäußert, als ohne Blinken
und Winken stur durch die Gegend fahren.

Auf gar keinen Fall! Einmal bei der Einfahrt im Kreisverkehr geblinkt (obwohl verboten!) und der Verkehrsteilnehmer der nächsten Einfahrt fährt in den Kreisverkehr rein, weil er glaubt, der Blinkende fährt an seiner Ausfahrt wieder raus - so funktionieren die Kreisverkehre nämlich. Wenn falsch geblinkt wird, funktionieren sie nicht und generieren sie Staus.

Aber hier ging es ja
darum, was man per Gesetz machen sollte.

Wenn sich alle immer an die Gesetze hielten und nicht immer versuchen würden, die Situation eigenmächtig einzuschätzen, gäbe es weniger bis gar keine Probleme mehr auf den Straßen. Die Probleme kommen fast immer dann, wenn jemand meint, er könne die Situation besser einschäftzen als die, die die Verkehrszeichen aufgestellt haben.

Viele Grüße,
-Efchen