Wann muss man den Makler bezahlen?

Hallo zusammen,

wann muss man den Makler bezahlen? Nehmen wir an, jemand ist in einer Großstadt auf der Suche
nach einer Wohnung für sich mit etlichen anspruchsvollen Kriterien. Kann er mehrere Makler damit
beauftragen und die Wohnung, für die sich unser Jemand dann entscheidet (bei angenommen meh-
reren passenden Angeboten), dessen Makler muss er dann bezahlen. Richtig? Also lediglich den ei-
nen Makler, der ihm jene Wohnung verschafft hat zu der es letztlich z. Vertragsabschluss kam. >Oder
muss er alle beauftragten Makler bezahlen?

Doch woher hat d. Makler eigentlich die Wohnung? Nehmen wir weiter an, dass er f. eben jene Woh-
nung bereits von dem Eigentümer/Vermieter beauftragt wurde einen passenden Mieter zu finden. Ja
wer muss denn dann d. Makler bezahlen? Kassiert er gar doppelt ab, da er sowohl vom Eigentümer
als auch vom Mietinteressenten (Suchender) beauftragt wurde für die gleiche (eine) Wohnung?

Bitte beantwortet mir beide Fragen.
Danke und Gruß, Yedi386

Hallo Yedi,
der Makler wird bezahlt, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages gekommen ist - also nach Erfolg. Die Makler, die zwar für dich nach einer Wohnung suchen, aber nicht das Passende finden, gehen leer aus. (Das vergessen diejenigen, die sich über die hohen Maklercourtagen ärgern, immer gern.)

Die Wohnungen bekommt der Makler entweder direkt von Eigentümer zur Vermittlung oder aber er forstet selbst Anzeigen durch und setzt sich, wenn er einen Interessenten hat, mit dem Anbieter in Verbindung.
Wenn der Eigentümer mit dem Makler einen Vertrag schließt, geschieht dies in der Regel, weil der Makler sichergehen will, dass nicht noch weitere Makler mit der Vermittlung beauftragt werden.
Hinsichtlich der Courtage gibt es zwei Varianten: in einigen Bundesländern ist es üblich, dass Eigentümer und Mieter/Käufer je zur Hälfte die Courtage zahlen - in anderen zahlt allein der Mieter/Käufer. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass der Makler auch mit dem Mieter/Käufer einen Vertrag abschließt.
So ein Vertrag kann auch schon dadurch geschlossen werden, dass der Makler in seiner Anzeige auf die Provisionspflicht für den Mieter/Käufer hinweist und der Interessent in Kenntnis der Provisionsforderung dessen Dienste in Anspruch nimmt.

Gruß florestino

Ja wirklich???
Hi florestino,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Und das macht auch Sinn, dass man nur den erfolgreichen
Makler bezahlen muss, über den es dann schließlich zu einem Kauf- bzw. Mietvertrag gekommen ist.

Nur ist sich unser Jemand aus unserem hypothetischen Fallbeispiel doch sehr unsicher, wenn er nun
sagen wir mal 10 Makler mit der Suche beauftragt, - dann sind doch immerhin auch alle 10 für ihn tätig
geworden. Noch heikler wird es werden, wenn dann auch noch mehrere Makler zeitgleich eine passen-
de Wohnung anbieten können. So müsste d Auftraggeber (unser Jemand) nach erfolgter Besichtigung
dann einfach absagen. Somit wäre er für das Nichtzustandekommen eines Kauf- bzw. Mietvertrages in
diesem Fall dann selber verantwortlich und nicht der Makler. Trotzdem keine Kosten?

Gerade wenn man den Artikel „Berechtigte Courtage?“ drei Threads weiter unten liest, wird 's einem ja
ganz anders.

Danke und Gruß,
Yedi386

Hallo Yedi,

man zahlt nur bei erfolgtem Vertragsabschluss Courtage an den Makler - sonst eben nicht.

Ob die angebotene Wohnung passt, entscheidet allein der Mieter/Käufer. Schließlich muss neben den rein äußeren Parametern auch das ‚Gefühl‘ stimmen.

In dem Thread weiter unten hatte der Interessent ja Kontakt zum Makler und es kam ein Mietvertrag zustande - dann sieht es ganz anders aus.

Gruß florestino

Achtung aufgepasst, wenn der Makler in seinen AGBs bereits die Inanspruchnahme seiner Dienstleistung als Vertrag ausweist und die AGBs übermittelt wurden, kann er eine sogenannte Aufwandsentschädigung verlangen, seriöse Makler machen sowas aber nicht.