immer dann wenn…dazu lese…
Hallo Thomas,
also erst einmal §1 Abs.1 UStG:
Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt;
dann kommt der §14 Abs.1 UStG:
- Führt der Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, ist er berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt, auf deren Verlangen verpflichtet, Rechnungen auszustellen.
und dann noch Abs.4 bzgl. der „online-Nachfrage“
(4) Rechnung ist jede Urkunde, mit der ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Als Rechnung gilt auch eine mit einer digitalen Signatur nach dem Signaturgesetz vom 22.07.1997 (BGBl. I S. 1870, 1872) in der jeweils geltenden Fassung versehene elektronische Abrechnung.
Muss eine Gewerbetreibender/ein Unternehmen immer, auch bei
kleinstbeträgen, ein Rechnung stellen?
Wie du daraus erlesen kannst, wenn du mit anderen Unternehmer/Innen etwas „unternimmst“
ganz klar Jo!
Und da du net wissen kannst, wer nun was für ein Unternehmer ist würd ich immer sagen Jo.
Angenommen es werden Produkte zu 4Euro über das Internet
bestellt.
Nu das ist erst einmal völlig egal. Des Gesetz sagt rein gar nichts über die Höhe der Summen.
Anmerkung, O-Ton mein alter Ausbilder" Alex, selbst wenn du ein Radiergummi für 'ne Mack holst, BRING NE QUITTUNG MIT!!!
Rechne mal, jeden Tag ein Radiergummi mal 40 Jahre,-da kommt ganz schön was zusammen. Das FI-Amt rechnet mir auch jede Mark nach."
Sinn des O-Tons klar?
Nicht? Dann rechne erneut.
Angenommen die Rechnung kann aufgrund der
Beschaffenheit des Produktes nicht gleich mit versandt werden.
Muss diese dann noch extra „nachgesandt“ werden, in einem
weiteren Brief?
Niemand sagt, das SOFORT eine Rechnung versandt werden muß.
Mache ich auch net. Aber, Forderungen sind erst maximal bei ZUGANG einer Rechnung fällig.(BGB)
Könnte die Rechnung auch online versendent?
(Wie müsste die dann aussehen?)
siehe oben
Wo sind diese Pflichten an ein Unternehmen/Gewerbetreibenden
dokumentiert, im Handelsgesetzubch?
Hmmmm, eventuell auch. Des kommt erst einmal ganz darauf an WAS für ein Unternehmer du bist (Kaufmann, im Handelsregister eingetragen oder net, Einzelunternehmer, GmbH, e.K., GbR, frei, KG, OHG, AG oder Kirche
etc.etc.)
Oben siehst du schon einmal zwei Gesetze sie erst einmal nichts mit der eigentlichen Art des Unternehmens zu tun haben.
Gruß
der Alex