'Wann' muss man eine Rechnung stellen?

Halli,

ich wäre serh dankbarfür weitere Infos, was die Voraussetungen dafür sind, jemand eine Rechnung stellen zu müssen.
Muss eine Gewerbetreibender/ein Unternehmen immer, auch bei kleinstbeträgen, ein Rechnung stellen?
Angenommen es werden Produkte zu 4Euro über das Internet bestellt. Angenommen die Rechnung kann aufgrund der Beschaffenheit des Produktes nicht gleich mit versandt werden.
Muss diese dann noch extra „nachgesandt“ werden, in einem weiteren Brief? Könnte die Rechnung auch online versendent? (Wie müsste die dann aussehen?)
Wo sind diese Pflichten an ein Unternehmen/Gewerbetreibenden dokumentiert, im Handelsgesetzubch?

Vielen Dank für weitere Infos!
Thomas

immer dann wenn…dazu lese…
Hallo Thomas,

also erst einmal §1 Abs.1 UStG:
Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt;

dann kommt der §14 Abs.1 UStG:

  1. Führt der Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, ist er berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt, auf deren Verlangen verpflichtet, Rechnungen auszustellen.

und dann noch Abs.4 bzgl. der „online-Nachfrage“
(4) Rechnung ist jede Urkunde, mit der ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Als Rechnung gilt auch eine mit einer digitalen Signatur nach dem Signaturgesetz vom 22.07.1997 (BGBl. I S. 1870, 1872) in der jeweils geltenden Fassung versehene elektronische Abrechnung.

Muss eine Gewerbetreibender/ein Unternehmen immer, auch bei
kleinstbeträgen, ein Rechnung stellen?

Wie du daraus erlesen kannst, wenn du mit anderen Unternehmer/Innen etwas „unternimmst“:wink: ganz klar Jo!
Und da du net wissen kannst, wer nun was für ein Unternehmer ist würd ich immer sagen Jo.

Angenommen es werden Produkte zu 4Euro über das Internet
bestellt.

Nu das ist erst einmal völlig egal. Des Gesetz sagt rein gar nichts über die Höhe der Summen.
Anmerkung, O-Ton mein alter Ausbilder" Alex, selbst wenn du ein Radiergummi für 'ne Mack holst, BRING NE QUITTUNG MIT!!!
Rechne mal, jeden Tag ein Radiergummi mal 40 Jahre,-da kommt ganz schön was zusammen. Das FI-Amt rechnet mir auch jede Mark nach."
Sinn des O-Tons klar?
Nicht? Dann rechne erneut.

Angenommen die Rechnung kann aufgrund der
Beschaffenheit des Produktes nicht gleich mit versandt werden.
Muss diese dann noch extra „nachgesandt“ werden, in einem
weiteren Brief?

Niemand sagt, das SOFORT eine Rechnung versandt werden muß.
Mache ich auch net. Aber, Forderungen sind erst maximal bei ZUGANG einer Rechnung fällig.(BGB)

Könnte die Rechnung auch online versendent?
(Wie müsste die dann aussehen?)

siehe oben

Wo sind diese Pflichten an ein Unternehmen/Gewerbetreibenden
dokumentiert, im Handelsgesetzubch?

Hmmmm, eventuell auch. Des kommt erst einmal ganz darauf an WAS für ein Unternehmer du bist (Kaufmann, im Handelsregister eingetragen oder net, Einzelunternehmer, GmbH, e.K., GbR, frei, KG, OHG, AG oder Kirche :wink: etc.etc.)
Oben siehst du schon einmal zwei Gesetze sie erst einmal nichts mit der eigentlichen Art des Unternehmens zu tun haben.

Gruß
der Alex

Hallo Alex,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Eine kurze Frage ist beim Lesen noch aufgekommen. Ich muss also als Unternehmen/Unternehmer an Privatpersonen (wenn ich wirklich weiss dass es welche sind) keine Rechnung schreiben. WEnn diese dann allerdings nicht zahlen besteht meinerseits in dem Fall auch kein Anspruch auf das Geld, weil ich noch keine Rechnung gesandt habe. Somit muss ich erst eine Rechnung senden und wenn er/sie dann nicht zahlt, tritt „Verzug“ ein?

Vielen Dank nochmals für dein Antwort
Grüße
Thomas

Nu ja…
Tach Thomas,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

gern geschehen.

Eine kurze Frage ist beim Lesen noch aufgekommen. Ich muss
also als Unternehmen/Unternehmer an Privatpersonen (wenn ich
wirklich weiss dass es welche sind) keine Rechnung schreiben.

Jain. Dazu zwei Sachen, Aaalso…

1.) Grundsätzlich werden Geschäfte ohne Rechnungen mit sofortiger Bezahlung abgewickelt. Beisp. wenn ich bei einer bekannten Supermarktkette mein privates Pfund Butter kaufe muß ich auch sofort bezahlen.

2.) Es ist jetzt 08.30 Uhr 45 Sek… Nu bestell ich bei dir ein Pfund Butter. (Privatmensch) Um 08.30 und 55 Sek. habe ich aber gerade eine umwerfende Unternehmensidee. Ich mache mein Geld nu im „Hochwasser-Rettungsboot-Salzteig-Geschäft“.
Dazu, soweit meine Kochkenntnisse reichen, brauch ich aber nu die Butter. Super denk ich mir, hab ich ja gerade beim Thomas bestellt und der kann mir auch eine Rechnung ausstellen.
Alles klar was ich meine?

WEnn diese dann allerdings nicht zahlen besteht meinerseits in
dem Fall auch kein Anspruch auf das Geld, weil ich noch keine
Rechnung gesandt habe. Somit muss ich erst eine Rechnung
senden und wenn er/sie dann nicht zahlt, tritt „Verzug“ ein?

Jo, richtig. Irgendwie muss der „Verzug“, bzw. erst einmal die Fälligkeit ja nachvollziehbar begründet werden.

Aber noch ein Zusatz, Quittungen musst du auf Verlangen eh immer ausstellen, und Rechnungen sollten im Zuge von Exel mund Word heute eh kein Problem mehr sein. Einfach mal eine halbe Stunde an den Rechner setzen, Vordrucke entwerfen (Tabellenkalkulation mit Formeln) und anschließend nur noch Empfänger und Beträge einsetzen.
Schreiben musst du die Adresse eh mindestens einmal-sei es beim Versand.
Des kann man dann auch schön mit der Rechnung verbinden.

Gruß
der Alex

Hallo Alex,

Danke:wink: Jetzt ist mir die Sache grundsätzlich klar.
Grüße
Thomas