Hi,
ist man im Einzelhandel, Blumen-/Floristikgeschäft, ohne Angestellte gesetzlich verpflichtet in der BGE zu sein ?
Gruss
Daniel
Hi,
ist man im Einzelhandel, Blumen-/Floristikgeschäft, ohne Angestellte gesetzlich verpflichtet in der BGE zu sein ?
Gruss
Daniel
Servus Daniel,
in der BGE ist jeder Einzelhandelsunternehmer.
Die (davon zunächst unabhängige) Frage der Versicherungspflicht für den Unternehmer hat die BGE so geregelt:
http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=bge/diebge/2.htm
Schöne Grüße
MM
Aha…
Also wenn man Beschäftige hat trifft „Versicherung kraft Gesetzes“ zu und ohne Beschäftigte trifft dann „Versicherung kraft Satzung“ zu, verstehe ich das so richtig ?
Also gibt es demzufolge eine feste Jahresgebühr, gibt es dazu eine Liste oder wie wird der Beitrag dann festgelegt ?
Servus,
wie wird der Beitrag dann festgelegt?
Er wird jeweils im Nachhinein in Abhängigkeit von (a) Gefahrtarif und (b) eingetretenen Leistungsfällen festgelegt.
http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=bge/diebge/5.htm#5d
Für Unternehmer geht es dabei je nach Gefahrklasse um roundabout 300 € alles in allem (einschließlich Fremdumlagen).
Schöne Grüße
MM
Sind da Umsatzsteuer auch mit drin ?
Servus,
nein: Beiträge zur BG enthalten keine Umsatzsteuer.
Schöne Grüße
MM