Hallo WWW-Board
Wie würde es aussehen, wenn es folgenden Fall in der Realität geben würde:
ein Angestellter wechselt nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit seinen Arbeitgeber zum 01.07.
Gem Tarifvertrag der Banken erhält der Angestellte 30 Tage Urlaub im Jahr. Der Angesteller hat eigentlich keinen Urlaub im ersten Halbjahr geplant, würde die 30 Tage im zweiten Halbjahr nehmen wollen, weil dort viele Termine anfallen (sowohl Urlaub als auch Prüfungsvorbereitungen usw).
Ist der Angestellte gezwungen, im ersten Halbjahr 15 Tage zu nehmen (die Hälfte) und die andere Hälfte beim neuen Arbeitgeber?
Oder könnte er auch Urlaubstage aus Halbjahr 1 mit zum neuen Arbeitgeber nehmen (bei Unternehmen angeschlossen an Bankentarifvertrag).
Vielen Dank
