Guten Tag,
ich habe am 6.11. einen aufhebungsvertrag abgeschlossen. wann muss mein ex chef die ü-stunden und den restlichen lohn zahlen? Sofort? oder am ende des Monats?
Guten Tag,
ich habe am 6.11. einen aufhebungsvertrag abgeschlossen. wann
muss mein ex chef die ü-stunden und den restlichen lohn
zahlen? Sofort? oder am ende des Monats?
Hallo S. Wolny,
nach der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags, wurde Ihnen schriftlich der „letzte Arbeitstag“ genannt. Wenn dieser auf den 30.11.2009 gefallen ist, hat Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen die mehrgeleisteten Überstunden zusammen mit dem regulären Entgelt, welches Ihnen zusteht, mit der letzten Ihnen zustehenden Gehalts- bzw. Lohnzahlung zu überweisen. Überstunden werden, wenn diese als Entgelt ausgezahlt werden, natürlich steuerpflichtig veranlagt. Unter Umständen, kann dies zu einer höheren Einstufung Ihres Lohnsteuersatzes führen.
Generell gesagt: Überstunden, die als Entgelt ausbezahlt werden, sind, wie in Ihrem Fall, mit der letzten, Ihnen zustehenden, Gehaltszahlung abzugelten.
Mit freundlichem Gruß
Tempelritter
Ich habe als letzten tag den 6.11. im Vertrag stehen
Ich habe als letzten tag den 6.11. im Vertrag stehen
In diesem Fall gilt trotzdem der letzte des „üblichen“ Zahlungsverkehrs. Somit der letzte des Monats.
Gruß
Tempelritter