Wann muss mein Vermieter die Heiztherme erneuern?

Ich habe eine 25 Jahre alte Heiztherme. Die hat auch schon einige Reparaturen hinter sich. Der Schornsteinfeger meinte auch schon, dass, wenn sie nicht einmal general überholt würde, dann könnte sie mir un die Ohren fliegen. Ich öchte mir einfach mal rechtlichen Rat einholen.

Lg
composer94

Der Schornsteinfeger würde von mir eine Aufsichtsbeschwerde bekommen die sich gewaschen hat.
Abgesehen davon erzählt er einfach nur Mist. So lange die Therme funktionsfähig ist, die Werte einhält und nicht gegen die einschlägigen Verordnungen verstößt, ist sie zulässig. Würde auch nur der leiseste Verdacht auf eine Gefährdung bestehen, hätte der Schornsteinfeger die Pflicht, die Anlage stillzulegen. Das ist die Aufgabe eines Schornsteinfegers und nicht irgendein dummes Gesülze.

vnA