Wann muss Vater Elternzeit und Elterngeld beantragen

Ich habe am 28.10.16 entbunden (Termin war 6.11.16). Ich beantrage Elternzeit vom 2.1.17 bis 31.10.18. Elterngeld bekomme ich für 1-3 LM (Okt. - Dez. 2016) Mutterschaftsgeld und den Rest, 9=18 Monate Elterngeld Plus bis Juni 2018. Für Juli, Aug., Sept., Okt. 2018 bleibe ich ohne Bezüge zu Hause in Elternzeit. Für den 22. bis 25. LM möchte vorraussichtlich auch mein Mann Elternzeit nehmen als Elterngeld Plus mit 30 h im Durchschnitt Dazuverdienst. Wann muss mein Mann das spät. beim AG beantragen und wann spät. bei der Elterngeldstelle. Muss ich das als Mutter jetzt schon bei der Elterngeldstelle mit angeben? Geht diese Überlegung überhaupt so? Vielen Dank.

Etwas unübersichtlich, der Satz.

Und jetzt sollen wir ausrechnen, ob der 22.-25 LM mit Deiner Elternzeit Plus bis Juni 2018 zusammenpaßt?

Wie wäre es, wenn Du den Text so abfaßt, daß für den Adressaten auf Anhieb und ohne Kalender und Rätselraten verständlich ist?

  1. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html, http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__7.html
  2. Schau Dir einen Antrag auf Elterngeld an, dann siehst Du es.

Danke für die nette Antwort

Hallo,
mein Schwiegersohn war in derselben Lage, am besten so früh wie möglich beantragen,spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit…

lisa

…ich meine nur die Elternzeit, Elterngeld weiß ich nicht

lisa

Hallo,

die sieben Wochen stehen - wie bereits weiter oben nachzulesen ist - so im Gesetz. Man darf natürlich die Elternzeit auch früher beantragen, sollte sich das aber gut überlegen, denn der Kündigungsschutz setzt erst acht Wochen vor Antritt der Elternzeit ein (sofern wir hier von den ersten drei Lebensjahren reden; vgl. § 18 BEEG). Beantragt man also die Elternzeit mehr als acht Wochen vor deren Beginn, unterliegt man nicht dem Kündigungsschutz nach dem BEEG.

Gruß
C.