Wann muss Vermieter Balkon renovieren?

Hallo zusammen,

wir wohnen seit 2 Jahren in einer wirklich schönen Wohnung mit großem Balkon. Wir haben so ein Holzboden der mitlerweile 15 Jahre alt ist. Man kann nicht mehr ohne Schuhe auf den Balkon gehen da die Gefahr sehr groß ist sich einen Splitter einzufangen. Wir haben das Problem übern Winter und auch bei der Wohnungssuche ignoriert, da wir aber jetzt ein 16 Monate altes Kind haben und er ohne darauf zu achten auf den Balkon geht kam es jetzt schon mehrmals vor das unser kleiner Splitter in seinen Füssen hatte, auch wenn er hingefallen ist in der Hand hatte. Ich habe unseren Vermieter darauf hingewiesen wo ich nur die Antwort bekommen habe das er es erst in 1 bis 2 Jahren machen möchte.
Grade jetzt im Sommer wenn ich mein Kleinen draussen baden möchte seh ich da große Probleme.
Muss ich das so hinnehmen? Oder muss ich es auf meine Kosten machen lassen?
Danke für Eure hilfe.
Gruß Andreas

Hallo Andreas,

also genau wissen tu ich es auch nicht, aber mein Bauchgefühl (ich vermiete selber) sagt mir, dass es ein bischen vom Gesamtzustand des Balkons, bzw. des Balkonbodens abhängt. Ich glaube nicht, dass ein Mieter einen Anspruch darauf hat, dass ein außenliegender Holzboden -Balkon oder Terrasse- grundsätzlich „gefahrlos“ barfuß begehbar sein muss. Andererseits dürfte sich dieser Boden aber natürlich auch nicht in einem total heruntergekommenen Zustand befinden, was ggf. Mietkürzungen berechtigen könnte. Aber das lese ich aus deiner Anfrage auch so nicht heraus, zumal es euch ja ohne Kind auch nicht gravierend gestört hat. Ein Holzboden kann m.E. nach 15 Jahren sowohl gut gepflegt als auch total hinüber sein…
Mein Fazit: ich glaube nicht, dass du bei kleineren Mängeln den Vermieter zu einer sofortigen Sanierung heranziehen kannst, zumal er ja nach eigener Aussage dieses in absehbarer Zeit sowieso vor hat. Wie wäre es mit nem grünen Rasenteppich als Zwischenlösung? Sieht vielleicht nicht so superklasse aus, würde aber vorläufig seinen Zweck erfüllen.
Eine rechtlich eindeutige Antwort kann ich leider nicht geben. Ich hoffe trotzdem, dass es weiterhilft.
Viel Erfolg,
Gruß,
Sabine

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Hallo.

Also ich bin der Meinung das der Vermieter das richten muß. Es besteht Verletzungsgefahr. Außerdem hat er ja mehrere Möglichkeiten. Er kann den Fb vielleicht abschleifen lassen oder ganz erneuern. Wenn er noch etwas warten will, dann soll er gefälligst erst einmal eine Zwischenlösung finden. Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Zur Not einfach mal beim Mieterschutzbund nachfragen. Lg tatjana

Hallo Andreas,

nachdem wie Du schreibst der Balkon-Bodenbelag schon recht alt ist und es außerdem bereits zu Verletzungen bei Deinem Kurzen gekommen ist, würde ich doch meinen, dass Dein Vermieter das nicht nur reparieren, sondern dies sogar möglichst bald zu erledigen hat, da er verpflichtet ist zu verhindern, dass ein Mieter durch von ihm zu vermeidende Schäden zu Schaden kommt.
Außerdem gehört der Balkon ja wohl zur Außenfassade, wenn mich nicht alles täuscht.
Ansonsten kannst ihn auch wegen Vertragsverletzung bis zum Schmerzensgeld vor Gericht zerren.
Allerding eines noch gleich zu Anfang, seeeehr wichtig: Alles was Schäden oder ähnliches in und an der Wohnung betrifft generell nur schriftlich erledigen!!!
Bin ja kein Anwalt, aber ich würde Dir auf jeden Fall empfehlen, generell eine Rundum-Rechtsschutzversicherung abzuschließen, grade in Bezug auf deinen Nachwuchs, bzw. im aktuellen Fall zumindest mal bei einem Mieterschutzbund oder ähnlichem vorbei zu schauen.

Mit freundlichem Gruß,

Thomas

Hallo Andreas,
wegen Urlaub verspätete Antwort.
Nun zum Balkon: Ein Streit mit dem Vermieter zieht sich sicher in die Länge, da ist Dein Sohn schon wieder ein Jahr älter. Ich würde ein Stück preiswerten PVC-Fußboden besorgen und den Balkon damit auslegen (nicht kleben). Parallel dazu den Vermieter nach einer Lösung drängen.
Gruß
Gerhard