Wann muss Vermieterin Mietkaution zurückzahlen?

Mieter zog am 01.06 aus der Wohnung aus und Wohnung erhielt neuen Eigentümer (vermietete Eigentumswohnung).
Am Tag zuvor wurde ÜbergabeProtokoll ohne Mängel erstellt.
Am 24.06. Erhielt Mieter die BK-Abrechnung für den Zeitraum 01.08-31.12. mit einer Nachforderung. Die Alt-Vermieterin teilte mit, dass nach Zahlung der Nachzahlung Mietkaution zum neuen Eigentümer versandt wird. Nach Prüfung wurde Widerspruch mit Ergebnis einer Rückzahlung erreicht. Diese erhielt er auch zurück.
Nach Rücksprache mit neuem Eigentümer am 23.09. stellte sich heraus, dass Mietkaution noch bei Alt-Vermieterin und der neue diese nicht annehmen werde, da er für den Abrechnungszeitraum nicht zuständig ist.
Also schrieb Mieter Vermieterin an und forderte mit Frist von 14Tagen zur Freigabe der Mietkaution auf und verwies auf entsprechendes Urteil BGH, da bei erster BK-Abrechnung keine Nachforderung und Übergabe ohne Mängel.
Sie teilte daraufhin per E-Mail mit, dass Sie die mietkaution nicht vor der BK für 2013 freigeben wird, ca Mitte 2014. Wörtliches Zitat:" Es wird nicht eher passieren, als ich das möchte".

ist es rechtens, dass die Vermieterin die Kaution einbehält? Es handelt sich hierbei um ca.1200€, es handelt sich dabei um ein Mietkautionsparbuch.

das hört sich stark nach einer gestörten Vermieterpersönlichkeit an…
Das fragst: wann muss…?
Muss erstmal gar nicht, muss nur, wenn sie vom Gericht gezwungen wird…
Rechtens ist es natürlich nicht, das erschließt sich jedem Laien.
Ohne in die Zukunft blicken zu können, schätze ich mal, dass du hier die harte Nummer durchspielen musst, also weitere Fristen setzen, ggf. Anwalt nehmen etc.
Die Chancen stehen aber allem Anschein nach gut für dich…
Gruß
Peter

Hallo

Das fragst: wann muss…?
Muss erstmal gar nicht, muss nur, wenn sie vom Gericht
gezwungen wird…
Rechtens ist es natürlich nicht, das erschließt sich jedem
Laien.

Dass du dir hier selbst widersprichst, merkst du hoffentlich.
Auch ohne einen Richterspruch gibt es Pflichten, denen man nachkommen muss.

Der Vermieter MUSS dem Mieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück zahlen, sofern sofern kein Sicherungsbedürfnis bei ihm mehr besteht, er also keine Ansprüche mehr geltend machen kann.

Gruß
Wawi

Huhu,

der Vermieter hat das recht die Kaution 6 Monate lang nach Auszug Einzubehalten. Grund sind versteckte Mängel und deren Verjährungsfrist.

Des Weiteren kann er einen angemessenen Teil für die Betriebskostenabrechnung einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist. Was bei den gestiegenen Heizkosten wohl der Fall sein könnte.

cu

Hallo,
Das mit dem angemessenen Teil ist mir bekannt.
Die Ex-Eigentümer möchte jedoch die komplette Mietkaution einbehalten. Und Sie teilte auch mit, dass vor dem Mai 2014 keine Freigabe erfolgen wird.

Mängel an der Wohnung wurden weder vom alten noch vom neuen Eigentümer und auch nicht von den neuen Mietern angemeldet.