Mieter zog am 01.06 aus der Wohnung aus und Wohnung erhielt neuen Eigentümer (vermietete Eigentumswohnung).
Am Tag zuvor wurde ÜbergabeProtokoll ohne Mängel erstellt.
Am 24.06. Erhielt Mieter die BK-Abrechnung für den Zeitraum 01.08-31.12. mit einer Nachforderung. Die Alt-Vermieterin teilte mit, dass nach Zahlung der Nachzahlung Mietkaution zum neuen Eigentümer versandt wird. Nach Prüfung wurde Widerspruch mit Ergebnis einer Rückzahlung erreicht. Diese erhielt er auch zurück.
Nach Rücksprache mit neuem Eigentümer am 23.09. stellte sich heraus, dass Mietkaution noch bei Alt-Vermieterin und der neue diese nicht annehmen werde, da er für den Abrechnungszeitraum nicht zuständig ist.
Also schrieb Mieter Vermieterin an und forderte mit Frist von 14Tagen zur Freigabe der Mietkaution auf und verwies auf entsprechendes Urteil BGH, da bei erster BK-Abrechnung keine Nachforderung und Übergabe ohne Mängel.
Sie teilte daraufhin per E-Mail mit, dass Sie die mietkaution nicht vor der BK für 2013 freigeben wird, ca Mitte 2014. Wörtliches Zitat:" Es wird nicht eher passieren, als ich das möchte".
ist es rechtens, dass die Vermieterin die Kaution einbehält? Es handelt sich hierbei um ca.1200€, es handelt sich dabei um ein Mietkautionsparbuch.