Liebe Experten!
Lehrer A schreibt ein Schulbuch und vereinbart mit dem Verlag, dass er für die Erstellung umfangreichen Bildmaterials 8500 € bekommt.
Nun schreibt er die Rechnung (hat sowas aber noch nie gemacht).
- Muss er angeben, dass in den 8500 € Mehrwertsteuer enthalten sind?
- Muss er die dann ans Finanzamt abführen, wodurch sich sein Bilderhonorar natürlich schmälert?
Umsatzsteuerpflichtig ist er nicht, da er mit den Büchern zuwenig verdient (bis jetzt jedenfalls).
Für ein paar Hinweise wäre ich sehr dankbar!
LG tunefish