Du sprichst vom Sammelbegriff aus dem europäischen Recht; mit dem werden Leute, die sich frisch mit der Materie beschäftigen, relativ wenig zu schaffen haben, weil er im Grund nur bei internationalen Sachverhalten eine Bedeutung haben kann, und auch bei solchen, bei denen nationale Gesetzgebung von europäischem Recht vermeintlich oder tatsächlich abweicht.
Besonders verwirrend wird der Gebrauch des Begriffs „Mehrwertsteuer“ für Laien, wenn sie damit unweigerlich immer auf das Schweizer MWStG stoßen, und nie beim deutschen UStG landen, wo sie eigentlich hinwollen.
Wenn es Dir natürlich Vergnügen macht, jedes Mal bei Bedarf den Begriff „Mehrwertsteuernachdeutschemnationalemrechtumgesetztunddortalsumsatzsteuerbezeichnet“ zu verwenden, ist dagegen sicherlich nichts einzuwenden.