Wann MwSt/ USt auf Rechnung ausweisen?

Liebe Experten!

Lehrer A schreibt ein Schulbuch und vereinbart mit dem Verlag, dass er für die Erstellung umfangreichen Bildmaterials 8500 € bekommt.

Nun schreibt er die Rechnung (hat sowas aber noch nie gemacht).

  • Muss er angeben, dass in den 8500 € Mehrwertsteuer enthalten sind?
  • Muss er die dann ans Finanzamt abführen, wodurch sich sein Bilderhonorar natürlich schmälert?

Umsatzsteuerpflichtig ist er nicht, da er mit den Büchern zuwenig verdient (bis jetzt jedenfalls).

Für ein paar Hinweise wäre ich sehr dankbar!

LG tunefish

Lehrer A schreibt ein Schulbuch und vereinbart mit dem Verlag,
daß er für die Erstellung umfangreichen Bildmaterials 8500 €
bekommt.

Nun schreibt er die Rechnung (hat sowas aber noch nie
gemacht).

  • Muß er angeben, daß in den 8500 € Mehrwertsteuer enthalten
    sind?
  1. Mehrwertsteuer ist der volkstümliche Begriff, richtig ist Umsatzsteuer.
  2. Wenn Umsatzsteuer enthalten ist, dann muß er diese auch ausweisen. Sonst natürlich nicht.
  • Muß er die dann ans Finanzamt abführen, wodurch sich sein
    Bilderhonorar natürlich schmälert?

Wenn er die Umsatzsteuer ausweist, muß er sie auch ans Finanzamt abführen. Selbst dann, wenn er sie unberechtigt ausgewiesen hat.

Umsatzsteuerpflichtig ist er nicht , da er mit den Büchern
zuwenig verdient (bis jetzt jedenfalls).

Jo, dann haben sich die Fragen doch schon erledigt…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

erst wenn die Einnahmen 17.500,-- pro Jahr übersteiugen, muss man sich ggf. um die Umsatzsteuer kümmern.

Lia

Mehrwertsteuer ist der volkstümliche Begriff, richtig ist
Umsatzsteuer.

Deswegen gibt sich die EU mit ihrer Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG) auch besonders volksnah.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! owT
nix

Hiho,

Du sprichst vom Sammelbegriff aus dem europäischen Recht; mit dem werden Leute, die sich frisch mit der Materie beschäftigen, relativ wenig zu schaffen haben, weil er im Grund nur bei internationalen Sachverhalten eine Bedeutung haben kann, und auch bei solchen, bei denen nationale Gesetzgebung von europäischem Recht vermeintlich oder tatsächlich abweicht.

Besonders verwirrend wird der Gebrauch des Begriffs „Mehrwertsteuer“ für Laien, wenn sie damit unweigerlich immer auf das Schweizer MWStG stoßen, und nie beim deutschen UStG landen, wo sie eigentlich hinwollen.

Wenn es Dir natürlich Vergnügen macht, jedes Mal bei Bedarf den Begriff „Mehrwertsteuernachdeutschemnationalemrechtumgesetztunddortalsumsatzsteuerbezeichnet“ zu verwenden, ist dagegen sicherlich nichts einzuwenden.

Wohl bekomms

Dä Blumepeder