Hallo.
Ich habe mir eine Eigentumswohnung im Mai letzten Jahres gekauft.
In einer kleinen Anlage mit 4 Einheiten.
Wir haben eine Hausverwaltung, jedoch wollte ich mich erst hier informieren.
Wann erfolgt in der Regel die Nebenkostenabrechnung, wenn der Erstbezug der gesamten Wohnanlage unter dem Jahr erfolgt? In unserem Fall Mai 2016.
A) zum 31.12.16? Dies ist jedoch schon vorüber. Habe auch keine Info der HV erhalten
B) zum Mai 2017, also zum Erstbezug der Anlage. Dann wäre ja ein Jahr vorüber?
C) zum 31.12.17, also vom Mai 2016 bis 31.12.17, damit später immer zum Jahresende die Abrechnung erfolgt?
Gibt es hier gesetzl. Vorgaben, oder liegt es in der Hand der Hausverwaltung, wann diese die Abrechnung zu welchem Termin macht?
Wenn diese immer zum Mai eines Jahres erfolgt, müßten ja alle Kosten wie Wasser, Ölnachkauf etc. immer anteilig (Mai-Dez. letztes Jahr plus Jan-Mai laufende Jahr) berechnet werden. Und das ist doch ein großer Aufwand bzw. sehr undurchsichtig.
Kann mir hier jemand einen Tip geben, bevor ich die HV frage?
Besten Dank
erika