Wann Nebenkostenabrechnung Neubau MFH, wenn Erstbezug Mai? Mai 2017 oder 31.12.17?

Hallo.
Ich habe mir eine Eigentumswohnung im Mai letzten Jahres gekauft.
In einer kleinen Anlage mit 4 Einheiten.
Wir haben eine Hausverwaltung, jedoch wollte ich mich erst hier informieren.

Wann erfolgt in der Regel die Nebenkostenabrechnung, wenn der Erstbezug der gesamten Wohnanlage unter dem Jahr erfolgt? In unserem Fall Mai 2016.

A) zum 31.12.16? Dies ist jedoch schon vorüber. Habe auch keine Info der HV erhalten
B) zum Mai 2017, also zum Erstbezug der Anlage. Dann wäre ja ein Jahr vorüber?
C) zum 31.12.17, also vom Mai 2016 bis 31.12.17, damit später immer zum Jahresende die Abrechnung erfolgt?

Gibt es hier gesetzl. Vorgaben, oder liegt es in der Hand der Hausverwaltung, wann diese die Abrechnung zu welchem Termin macht?
Wenn diese immer zum Mai eines Jahres erfolgt, müßten ja alle Kosten wie Wasser, Ölnachkauf etc. immer anteilig (Mai-Dez. letztes Jahr plus Jan-Mai laufende Jahr) berechnet werden. Und das ist doch ein großer Aufwand bzw. sehr undurchsichtig.

Kann mir hier jemand einen Tip geben, bevor ich die HV frage?
Besten Dank
erika

Hallo,
das kann die WEG Gemeinschaft recht frei beschliessen. Normal ist 31.12. weil zum Jahreswechsel viele Rechnungen terminiert sind, Grundsteuer, Heizungsdienst, Wasserabrechnung, Muell. Abweichende Termine kann man umrechnen, doch es macht mehr Arbeit.
Die Abrechnung 2016 wenn sie bis 31.12. gelten soll, muss den Mietern vor dem 31.12.2017 vorgelegt werden, entsprechend muessen / sollten Eigentuemer vorher etwas erhalten. Da waere noch ein halbes Jahr Zeit, theoretisch.
Welchen Termin haben die Eigentuemer denn beschlossen? Wie mag der Verwalter abrechnen, einfach fragen.
Gruss Helmut.