Wann neue Stelle der AA melden?

Hallo Experten,

Folgender Fall (Datum geändert)

Am 1.11 fängt man bei der neuen Stelle an, den Vertrag hat man drei Tage vorher bekommen. Am 15. 11 gibt man dem Arbeitsamt aber erst Bescheid. Da die Arbeitsstelle in einem anderen Bundesland ist musste auch kurzfristig ein Umzug erfolgen. Das Arbeitsamt war telefonisch nicht erreichbar. Nun wählt man den schriftlichen Weg da persönliches Vorsprechen nicht mehr möglich ist.

Was kann geschehen, außer, das man evtl. Vorrauszahlungen dem Arbeitsamt zurückzahlen muss?
Würde das Arbeitsamt auch die Umzugskosten übernehmen, trotz verspäteter Mitteilung
(schließlich erfolgte der Umzug wegen der Arbeitsaufnahme)?

Ich hatte vor einiger Zeit die Frage zum Thema „Erstattung Umzugskosten“ hier reingestellt, konnte aber die Antworten nicht mehr alle lesen da ich durch den Umzug nicht die Möglichkeit habe online zu gehen. Da ich von einem öffentlichen Rechner online gehe und das nicht gerade günstig ist, habe ich auch nicht die Zeit erst
ins Archiv zu schauen.

Lieben Gruss

Sandy

Hallo Sandy

soviel ich weiß, musst du einen Antrag VOR dem Umzug stellen. (so war es bei mir) Denn das AA will auch wenigstens 2 Angebote von Umzugsfirmen haben. Und dann entscheidet das AA, welche Umzugsfirma du nehmen darfst.
Glaube nicht, das dir das AA jetzt noch die Kosten erstattet.

Gruß Jana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jana,

danke für die Info.

Ich bin nicht mit einer Umzugsfirma umgezogen, habe nur einen Transporter gemietet und den Rest selbst gemacht. Die Kosten sind erheblich niedriger als wenn ich eine Umzugsfirma beauftragt hätte.

Gruss

Sandy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bitte auch Antwort auf 2. Frage…

Hallo Experten,

nun habe ich schon eine Antwort auf die Frage mit den Umzugskosten, aber was ist mit der Meldung der Wiederaufnahme der Arbeit?

Lieben Gruss
Sandy

Folgender Fall (Datum geändert)

Am 1.11 fängt man bei der neuen Stelle an, den Vertrag hat man
drei Tage vorher bekommen. Am 15. 11 gibt man dem Arbeitsamt
aber erst Bescheid. Da die Arbeitsstelle in einem anderen
Bundesland ist musste auch kurzfristig ein Umzug erfolgen. Das
Arbeitsamt war telefonisch nicht erreichbar. Nun wählt man den
schriftlichen Weg da persönliches Vorsprechen nicht mehr
möglich ist.

Was kann geschehen, außer, das man evtl. Vorrauszahlungen dem
Arbeitsamt zurückzahlen muss?
Würde das Arbeitsamt auch die Umzugskosten übernehmen, trotz
verspäteter Mitteilung
(schließlich erfolgte der Umzug wegen der Arbeitsaufnahme)?

Ich hatte vor einiger Zeit die Frage zum Thema „Erstattung
Umzugskosten“ hier reingestellt, konnte aber die Antworten
nicht mehr alle lesen da ich durch den Umzug nicht die
Möglichkeit habe online zu gehen. Da ich von einem
öffentlichen Rechner online gehe und das nicht gerade günstig
ist, habe ich auch nicht die Zeit erst
ins Archiv zu schauen.

Lieben Gruss

Sandy

Anrufen

Hallo Experten,

nun habe ich schon eine Antwort auf die Frage mit den
Umzugskosten, aber was ist mit der Meldung der Wiederaufnahme
der Arbeit?

Ein einfacher Anruf beim Arbeitsamt, bei deinem Arbeitsberater reicht.
Zumindest meinte das meiner. Ich war letztes Jahr schon mal 11 Tage arbeitslos. Bei der Arbeitslosmeldung muss man Formulare ohne Ende ausfüllen (weil sie ja was zahlen müssen), aber wenn du wieder einen Job hast, reicht ein Anruf - wozu auch mehr, die werden froh sein, wenn sie nicht mehr zahlen müssen.

Letztes Jahr hab ich extra nachgefragt, ob ich es schriftlich machen muss oder soll - aber sie haben am Telefon gesagt, sie würden das so telefonisch aufnehmen und damit wäre das erledigt - war es dann auch.

Chris