Wie prüft denn ein Notar, ob jemand noch geschäftsfähig ist?
Wenn ein Notar ins Altersheim gerufen wird und dort ein 100-Jähriger sein Testament ändern möchte, wie geht er da vor?
Reicht da ein Gespräch aus, um festzustellen, dass volle Geschäftsfähigkeit vorliegt?
Wenn 10 Tage danach der Erblasser stirbt, ist das ein Indiz dafür, dass keine Geschäftsfähigkeit mehr vorlag?
Petra
Moin, Petra,
Wie prüft denn ein Notar, ob jemand noch geschäftsfähig ist?
er spricht mit ihm.
Wenn ein Notar ins Altersheim gerufen wird und dort ein
100-Jähriger sein Testament ändern möchte, wie geht er da vor?
Reicht da ein Gespräch aus, um festzustellen, dass volle
Geschäftsfähigkeit vorliegt?
Ja.
Wenn 10 Tage danach der Erblasser stirbt, ist das ein Indiz
dafür, dass keine Geschäftsfähigkeit mehr vorlag?
Nein. Auch in diesem Fall wird in der Traueranzeige stehen „Plötzlich und unerwartet…“
Gruß Ralf
Hallo Ralph,
das überrascht mich doch etwas. Ich dachte, bei dem hohen Alter würde man noch z.B. den Arzt fragen.
Kann man das wirklich nach einem kurzen Gespräch feststellen?
Petra
Hallo,
das ist ein schwieriges Problem. Ganz praktisch wird man sich mit dem Gespräch zufrieden geben, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass man Zweifel an der Geschäftsfähigkeit haben müsste. Alter allein ist zudem auch kein geeignetes Kriterium. Ich habe schon Testamente mit Leuten knapp unter 100 gemacht, die besser drauf waren als manch 70-jähriger.
Was man aber auf jeden Fall immer berücksichtigen sollte, ist der Inhalt der Verfügungen. D.h. es macht schon einen Unterschied, ob in einem Testament nur Dinge konkretisiert werden sollen, oder ob jemand plötzlich Dinge vollkommen über den Haufen werfen will, zu denen er Jahrzehnte gestanden hat. Insoweit kann man sich natürlich auch ausrechnen, ob das neue Testament für Ärger sorgen wird, oder nicht. Muss man mit Ärger rechnen, wird man zur eigenen Sicherheit höhere Anforderungen stellen, als wenn man davon ausgehen kann, dass die Sache niemanden groß jucken wird. So hatte ich neulich den Fall, dass ein bislang potentieller Alleinerbe Zweifel an der steuerlichen Seite eines Testaments bekam, und sich bei mir beraten ließ. Tatsächlich hätte das vorhandene Testament katastrophale steuerliche Folgen gehabt. Da die Änderung des Testaments im Sinne aller Beteiligter war, und insoweit keinerlei Ärger zu befürchten ist, hat der beurkundende Notar die Sache entsprechend locker sehen können.
Gruß vom Wiz
Hallo Ralph,
das überrascht mich doch etwas. Ich dachte, bei dem hohen
Alter würde man noch z.B. den Arzt fragen.
Kann man das wirklich nach einem kurzen Gespräch feststellen?
Petra
Na etwas anderes macht der Arzt doch auch nicht, es gibt da schon so ein paar Fragen, die für eine Altersdemenz typisch wären. zb. wenn die Frage nach dem aktuellen Datum nicht korrekt beantwortet werden kann,usw. Es war ja nie die Rede von einem KURZEN Gespräch, das kann sich durchaus hinziehen und am Ende ist dann deutlich, dass der Enkel der letztes Jahr am Herzinfark Starb (war ja auch schon 60) nicht mehr erben kann, dann könnte doch zu vermuten sein, dass hier evtl die Geschäftsfähigkeit entzogen gehört. Aber ob dass der Notar selbst machen kann oder ob das über Vormundschaftsgericht läuft weiß ich nicht, denn eigentlich müsste dann ja ein Vormund und Betreuer gestellt werden. Und das kann natürlich einigen zeitlichen Aufwand erfordern…
Gruß Susanne
Na etwas anderes macht der Arzt doch auch nicht, es gibt da
schon so ein paar Fragen, die für eine Altersdemenz typisch
wären. zb. wenn die Frage nach dem aktuellen Datum nicht
korrekt beantwortet werden kann
Pff, das kann ich oft auch nicht sagen!
Levay
Na etwas anderes macht der Arzt doch auch nicht, es gibt da
schon so ein paar Fragen, die für eine Altersdemenz typisch
wären. zb. wenn die Frage nach dem aktuellen Datum nicht
korrekt beantwortet werden kannPff, das kann ich oft auch nicht sagen!
dass wir aber nicht mehr das Jahr '45 haben, wirst Du schon noch wissen…?! 
Bommel
Moin, Petra,
das überrascht mich doch etwas. Ich dachte, bei dem hohen
Alter würde man noch z.B. den Arzt fragen.
ein Arzt kann vielleicht eine Demenz feststellen. Ob dadurch die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Kann man das wirklich nach einem kurzen Gespräch feststellen?
Wie fast meistens: Es kommt darauf an, wobei das Gespräch eher länger dauern dürfte.
Die Geschäftsfähigkeit wird aber nicht vom Notar entzogen, der kann höchstens die Beurkundung verweigern, wenn er arge Zweifel hat. Wenn dann der alte Herr ein Testament ohne Notar verfasst, stehen die Zweifler vor der gleichen Situation.
Im Nachhinein wird wohl kein Gericht ein Testament anzweifeln, erst recht nicht, wenn ein Notar dabei war. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich - auch wenn es der letzte Wille ist.
Gruß Ralf
Na etwas anderes macht der Arzt doch auch nicht, es gibt da
schon so ein paar Fragen, die für eine Altersdemenz typisch
wären. zb. wenn die Frage nach dem aktuellen Datum nicht
korrekt beantwortet werden kann,usw.
Naja… die Oma von meinem Mann wurde nach der Telefonnummer einer ihrer Töchter gefragt. Sie konnte keine nennen. Und schon haben die Schwestern gefragt, ob sie verwirrt wäre. Allerdings haben die auch nicht gewußt, daß seine Oma und die drei Töchter alle im selben Haus wohnten und wenn es was gab, dann wurde nie angerufen, sondern man ist rüber gegangen.
Die Oma ist längst verstorben. Neulich bekommen wir einen Anruf von der Tante von meinem Mann - sie brauchte die Nummer von seiner Mutter. Sie war nicht daheim und hatte sie nicht im Kopf. Soviel also dazu.
LG ausnahmefall
Na etwas anderes macht der Arzt doch auch nicht, es gibt da
schon so ein paar Fragen, die für eine Altersdemenz typisch
wären. zb. wenn die Frage nach dem aktuellen Datum nicht
korrekt beantwortet werden kannPff, das kann ich oft auch nicht sagen!
dass wir aber nicht mehr das Jahr '45 haben, wirst Du schon
noch wissen…?!
:-o seit WANN ??? *ratlosguck*
H. ;o)