Wann nutze ich SGBII und wann SGBXII?

Guten Abend, eine weitere Frage:

Wann nutze ich genau welches Gesetzbuch?

Nutze ich Das zweite Gesetzbuch nur bei erwerbsfähigen Hilfesuchenden?

Und das SGB 12 nur bei dauerhafter voller Erwerbsunfähigkeit (Behinderung) und Rentner?

Vielen dank im vorraus für eure Antwort.

Hallo

Guten Abend, eine weitere Frage:

Nutze ich Das zweite Gesetzbuch nur bei erwerbsfähigen
Hilfesuchenden?

Ja, und bei den Personen, die zur Bedarfsgemeinschaft von erwebsfähigen Hilfebedürftigen gehören.

Und das SGB 12 nur bei dauerhafter voller Erwerbsunfähigkeit
(Behinderung) und Rentner?

Dass kann man so pauschal nicht sagen. Behinderte Menschen können dennoch erwerbsfähig sein, andererseits kann eine Erwerbsunfähigkeit von mehr als 6 Monaten eine Leistungsberechtigung nach dem SGB II sperren, auch wenn sie nicht dauerhaft, also bis zum Lebensende, anhält.

Außerdem können Kinder und jugendliche Hilfebedürftige unter das SGB XII fallen, wenn sie nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II sind. Die Ansprüche aus den verschiedenen Sozialgesetzbüchern sind teilweise situationsabhängig, so dass eine einfache abstrakte Abgrenzung nicht immer möglich ist, sondern sich nach dem konkreten Fall richtet.

Vielen dank im vorraus für eure Antwort.

Gruß
cosis