Wann offiziell aus Beruf raus ?

Ich habe mal gehört,daß man nach einer gewissen Zeit,in der man nicht mehr in seinem erlernten Beruf gearbeitet hat, als schwer vermittelbar gilt (zulange aus Beruf raus) bzw. mit ungelernten Kräften gleichgestellt wird. Dies wäre wohl nach 5 Jahren der Fall. Weiß jemand,ob diese Angabe stimmt und (wenn nicht) wie lange es wirklich ist ?

Gruß
Marco

hi Marco,
die Definition findest Du im Sozialgesetzbuch Teil III, § 77 Abs.2. Hier werden im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung 6 Jahre genannt, die man in an-oder ungelernter berufsfremder Tätigkeit gearbeitet haben muß, um gefördert zu werden.
Aber eine weitere Bedingung ist, dass nach Einschätzung des Arbeitsamtes voraussichtlich die ursprüngliche berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.
Das heißt bei Berufen, bei denen sich nicht allzuviel geändert hat, oder zum Beispiel ein Mangel an Bewerbern besteht und daher Arbeitgeber auch an der Einstellung von Bewerbern mit etwas länger zurückliegender Berufserfahrung interessiert sind, kann es sein, dass die Notwendigkeit nicht gesehn wird. z.B. Bäckerei-oder Metzgereifachverkäuferin ist ziemlich gut machbar.
Wenn Du detaillierte Info willst, nenne den exakten beruflichen Werdegang und das Ziel der Weiterbildung.
mfg
erle

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In meinem Fall möchte ich eine Umschulung zum IT-Systemelektroniker machen. Ich bin gelernter Gas-Wasser-Installateur,kann aber aus Gesundheits- und Ausbildungsgründen keinen Job im Heizungsgewerbe annehmen (näheres kann ich dir ja auf Wunsch per E-Mail erläutern). Das AA weiß das auch.Diese Ausbildung endete im Februar 1996,also vor ziemlich genau 6 Jahren.Inzwischen habe ich lediglich 1 Jahr 4 Monate in einem artfremden Beruf gearbeitet.Die Restzeit war ich ohne Arbeit.

Gruß
Marco

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Hallo Marco,
schreib mal, was du erreichen willst und wo dein Problem liegt.
Gruß
Otto

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