Wann Pflegestufe 1

meine Mutter hat GDB von 70 G ,muß am Rollator in Begleitung zum Einkaufen ,nur mit Begleitung zum Arzt.
Braucht hilfe im Haushalt.All dieses kann mein Vater noch übernehmen.Ist hier Pflegestufe 1 möglich

Kann ich leider nicht beantworten. Würde den behandelnden Arzt fragen. Erkann im Bedarfsfall weiterhelfen.

meine Mutter hat GDB von 70 G ,muß am Rollator in Begleitung
zum Einkaufen ,nur mit Begleitung zum Arzt.
Braucht hilfe im Haushalt.All dieses kann mein Vater noch
übernehmen.Ist hier Pflegestufe 1 möglich

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Die Auskünfte und Ratschläge, die hier erteilt werden, ersetzen nicht die Beratung durch einen Arzt und sind vollkommen unverbindlich. Ratschläge von Fachkundigen (Ärzten und/oder Heilpraktikern, Apothekern usw.) sind von diesem Vorbehalt nicht ausgenommen, da durch die Schriftform eine echte Diagnosestellung, somit auch ein Therapievorschlag, ausgeschlossen ist.

Gleichzeitig warnen wir ausdrücklich vor Selbstmedikation ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, Heilpraktiker oder mit dem Apotheker.

danke für Deine schnelle Antwort,werde Deinen Rat noch einmal überdenken.

meine Mutter hat GDB von 70 G ,muß am Rollator in Begleitung
zum Einkaufen ,nur mit Begleitung zum Arzt.
Braucht hilfe im Haushalt.All dieses kann mein Vater noch
übernehmen.Ist hier Pflegestufe 1 möglich

Hallo!
Bitte entschuldige, dass ich so spät antworte.
Eine Pflegestufe 1 kann deine Mutter nur erhalten, wenn sie am Tag mindestes 90 Minuten Hilfe benötigt. Wenigstens 45 Minuten davon müssen auf die Grundpflege (waschen, kleiden usw.) entfallen.
Sollte der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) schon zur Begutachtung wegen Feststellung der Pflegebedürftigkeit dagewesen sein, kann es sein, dass bei weniger als 45 min für die Grundpflege die Pflegestufe abgelehnt wird.
Da gibt es zwei Möglichkeiten weiter vorzugehen:

  1. Du oder deine Mutter gehen in den Widerspruch (bis 28 Tage nach Erhalt der Ablehnung) - als benötigte Hilfe zählt nicht nur, Dinge zu übernehmen, die der Pflegebedürftige nicht allein kann, wie z. B. gesicht waschen. Es zählt auch als HIlfe, wenn ihr der Waschlappen zum Beispiel gereicht werden muss. Deine Mutter sollte wissen, dass sie im Fall einer Nachbegutachtung durch den MDK „so wenig wie möglich“ können darf. (Sollte aber glaubwürdig herübergebracht werden.) Das Problem ist, dass sich die Pflegebedürftigen oftmals überschätzen oder aus Scham einfach behaupten, sie könnten Dinge noch, obwohl das nicht der Fall ist. Dort wären die Fragen wichtig: „Was wäre, wenn die betroffene Person alleine lebt?“, „Würde er/sie sich allein waschen?“, „Weiß er/sie noch, dass er sich waschen sollte?“ und „Kann er/sie sich allein waschen?“.

  2. Hilft auch ein Widerspruch und eine Nachbegutachtung nicht, bleibt als 2. Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen (SGB XII §§ 51 ff).
    Das bedeutet, dass du beim Sozialamt die Summe beantragen kannst, für die ihr Leistungen z.B. bei einem ambulanten Pflegedienst einkauft und die ihr ohne Sozailhilfe diesem Pflegedienst aus der eigenen Tasche bezahlen müsstet. Dazu gehört auch, dass ihr eine Haushaltshilfe vom Sozialamt bezahlen lassen könnt. Das würde auch zutreffen, wenn z. B. die Pflegestufe 1 schon genehmigt wäre, aber mehr Leistungen nötig wären als die Pflegekasse dafür bezahlt (Differenzbetrag zur nicht bewilligten Pflegestufe 2).
    Das Sozialamt kommt aber nur zum Einsatz, wenn bereits eine Pflegestufe beantragt worden ist und ein Ablehnungbescheid, im Fall deiner Mutter über Pflegestufe 1, vorliegt. Das wäre dann sozusagen Pflegestufe 0 (also zwar pflegebedürftig, aber noch nicht so sehr, dass eine Pflegekasse dafür zahlt >>> also muss das Sozialamt ran!)
    Und keine Angst - Kinder (nicht Schwiegerkinder) müssen erst zahlen, wenn sie ein jährliches Einkommen von über 40.000 € haben.

P. S. Wenn deine Mutter überall hin Begleitung benötigt, kannst du auch bei der Pflegekasse die zusätzlichen Betreuungsleistungen beantragen § 45 SGB XI auch ohne Pflegestufe. Da gibt es ein Formular mit Items, die du ausfüllen musst, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Das kann je nach Erfordernissen noch 100 € oder 200 € von der Pflegekasse geben, wofür du bei einem ambulanten Pflegedienst die Begleitung zum Azrt oder Einkaufen oder auch nur mal einen Kaffeklatsch einkaufen kannst.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. Wenn du noch Fragen hast, melde dich. Ich gebe mir Mühe, dass die nächste Antwort schneller kommt.
Bin zurzeit etwas im Stress (Arbeit, Schule, Qualitätsmanagement, Vater im Pflegeheim und Mutter braucht Hilfe zu Hause).

LG Elke

Hallo Elke,
danke für Deine Hilfe ,es wird mir bestimmt weiterhelfen um etwas für meine Mutter zu erreichen.
Vielen Dank dafür.Sollte ich noch fragen haben werde ich gerne noch einmal mit Dir schreiben.
LG
Matthias