Hallo,
ich durchlaufe aktuell ein Gerichtsverfahren und habe mal ein Frage zur Rückerstattung der Prozesskosten:
Zum Anfang des Verfahrens gab es durch meinen Anwalt eine erste Forderungsabwehr (Herausgabe des Streitgegenstandes), die ich gewonnen habe und mir sollten sämtliche Kosten erstattet werden. Dies ist nach über einem Jahr noch nicht erfolgt. Nun habe ich im 1. Durchlauf das Besitzverfahren gewonnen und alle Kosten gehen zu Lasten des Gegners. Auch hier habe ich bis jetzt keine Kostenrückerstattung erhalten, da dieser nun Berufung eingelegt hat. Ist das alles korrekt so?
Danke, Thomas
Du hast einen Anwalt und musst hier fragen ?
Wenn das Urteil lautet „Übernahme der Kosten durch die Gegenseite“ dann müsste man diese Kosten auch zusammenstellen und einfordern.
Von allein kommen sie selten und das Gericht kümmert sich nicht darum !
Und wenn man Berufung eingelegt hat, dann wäre die Forderung doch noch nicht rechtskräftig.
Frage doch bitte deinen Anwalt .
mfG
duck313
Mein Anwalt sagt immer das ich noch abwarten soll. Hat mich aber schon vor 6 Monaten nach meiner Bankverbindung für die Rückerstattung der Forderungsabwehr gebeten. Da muss es doch klar festgelegte Zeiträume geben, oder? Das durch die Berufung im Hauptverfahren noch keine Rückzahlung erfolgt ist, war mir schon fast klar. Aber die Forderungsabwehr war rechtskräftig abgeschlossen. Wie sind prozentual gesehen die Chancen im Berufungsverfahren doch noch Recht zu bekommen?
Fifty - fifty denn bei nGericht und auf hoher See…
Das kann einfach niemand voraus sagen wie der Richter bei der nächsten Instanz entscheiden wird. ramses90