Wann Rechnungstellung durch Anwalt?

Hallo,

normalerweise trägt ja nach einem Gerichtsurteil in einem zivilrechtlichen Verfahren der Verlierer die Kosten, auch des gegnerischen Anwalts.
Heißt das, dass die Anwälte erst nach Abschluss des Verfahrens ihre Gesamtrechnungen stellen, und der jeweils dazu Verurteilte hat diese direkt zu bezahlen? Oder können Anwälte während des noch laufenden Verfahrens Zwischenabrechnungen an ihre Mandanten stellen, die diese direkt zu begleichen haben? Muss dann bei Prozessende der Verlierer auch diese bereits gezahlten Rechnungssummen automatisch an seinen Gegner erstatten?

Danke für die Hilfe!

Hallo,

normalerweise trägt ja nach einem Gerichtsurteil in einem
zivilrechtlichen Verfahren der Verlierer die Kosten, auch des
gegnerischen Anwalts.

Ja.

Heißt das, dass die Anwälte erst nach Abschluss des Verfahrens
ihre Gesamtrechnungen stellen, und der jeweils dazu
Verurteilte hat diese direkt zu bezahlen? Oder können Anwälte
während des noch laufenden Verfahrens Zwischenabrechnungen an
ihre Mandanten stellen, die diese direkt zu begleichen haben?

Beides ist möglich, sicher auch davon abhängig, wie aufwendig das Verfahren ist und wie lange es sich hinzieht. Außer den reinen Anwaltskosten fallen z.B. Gerichtskosten an, die sofort zahlbar sind, die vom Anwalt vorab gezahlt werden, oder auch direkt vom Kläger über den Anwalt. Die Art der Kosten sind ebenfalls zu berücksichtigen. Ein Gutachter oder Dolmetscher wird wahrscheinlich nicht bis zum Ende des Verfahrens auf sein Geld warten wollen. Bei langen, aufwendigen Verfahren, wird auch der Anwalt einen Vorschuß für sich selbst in Rechnung stellen.

Muss dann bei Prozessende der Verlierer auch diese bereits
gezahlten Rechnungssummen automatisch an seinen Gegner
erstatten?

Ja, das trifft zu.

Gruß,
Cantate

Herzlichen Dank für die Hilfe!

Hi Stefanie,
schau mal hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__9.html
Gruß Wilhelm