wann darf ich in rente gehen?
geb. 29.05.52, 50% behinderung, weiblich.
37 jahre voll erwerbstätig gewesen.
Hallo,
mit Vollendung der 65 Jahren und 6 Monaten. Früher gehen kann nur wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, eine 50%-ige Behinderung begründet auch keine Erwerbsunfähigkeitsrente.
VG
Pipapo
Hallo,
für Sie kommt eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach §236a SGB VI in Betracht.
Der frühestmögliche Rentenbeginn wäre 01.11.2012 (sofern Sie keine Altersteilzeitregelungen abgeschlossen haben) bei 10,8% Abschlag für eine vorzeitige Inanspruchnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Am 31.05.2015 ohne Abzug. Wenn du früher willst, sind 0,3% Abzug pro Monat fällig.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
bevor ich alles schreibe schau mal hier ab Seite 27 und auf Seite 29 gibt es eine Tabelle!!!
Hoffe das hilft
Lg
Hallo auch!
Kann ich nicht beantworten. Bitte bei der Rentenversicherung Bund erfragen.
Gruß
CKH
Hallo,
euer Fall ist mir als Leien zu schwierig. Bitte wendet euch an Profis.
Danke
Viel Glück