am Donnerstag ist im z.B. Süden Feiertag und zugleich der Monatsletzte.
Mich interessiert, wann in diesen Feiertags-Bundesländern die gesetzliche (nachschüssige!) Rente ausgezahlt wird.
Weiß das jemand?
Oder weiß jemand, in welchem § das geregelt ist?
Ach was, hier ist das Experten-Forum und hier ist jeder ein Experte!
(War doch mal die w-w-w-Reklame, oder?)
Ich such’ mir gleich einen Feiertagskalender raus, um zu schauen, wann zuletzt Fronleichnam an einem 31. Mai war. Oft kann das noch nicht der Fall gewesen sein.
Das kommt darauf an ob sie im Nachinein oder im Voraus gezahlt wird.
Für alle Rentner besteht der gesetzliche Anspruch, dass sie ihre Rente am letzten Bankarbeitstag des vergangenen Monats, bzw. des kommenden Monats auf dem Konto haben. Für die im Voraus muss sie am 01. des Folgemonats auf dem Konto sein.
Da der 31. Mai. dieses Jahr ein Feiertag in mehreren Bundesländern ist, muss die Rente am 30.05. bei den im Nachinein Rentnern in diesen Bundesländern auf dem Konto sein.
Bei den Voraus Rentnern aber erst am 1.06. = Freitag. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1_Lebenslagen/05_Kurz_vor_und_in_der_Rente/02_Fuer_Rentner/01_rente_was_sie_wissen_sollten.html ramses90
bis vorgestern hätte ich „nein, eigentlich nicht“ gesagt, seit gestern weiß ich, daß das tatsächlich möglich ist.
Ich (Ba-Wü, Konto bei regionaler Bank) dto,: gestern Abbuchung des Ldl-Einkaufs am 30.05. abends mit ec-card.
Das ist neu für mich und ich muß mal in meinem Konto nachsehen, wie das bei den anderen beiden regionalen Feiertagen (6.1. + 1.11.) bisher gehandhabt wurde. Und nachsehen, wo das Ldl-Konto „sitzt“ (BLZ ist 601 253 11).
Das frage ich mich grade auch!
Hattest Du Buchungen innerhalb NRW oder Buchungen aus Nicht-Feiertags-Ländern?
Zurück zur Rentenzahlung:
Eine Buchung am Feiertag 31.05. wäre also möglich, würde aber dem Kriterium, daß die nachschüssige Rente am letzten Bankarbeitstag des Monats gutgeschrieben sein muß, entgegenstehen.
Und tatsächlich: nachschüssige Rente war bereits am 30.05. gutgeschrieben. Díe Zahler-BLZ ist 500 60 40.
Diese Frage von Dir:
wiederhole ich, weil bei der Kneipenrunde ( wo auch sonst?) noch z.B. die Frage aufkam, wonach sich richtet, wer überhaupt „Feiertags-Rentner“ ist? Geht die Post als Zahler stur nach Wohnort?
Hat ein Nicht-Feiertags-Bundesland-Rentner mit Konto im Feiertags-Bundesland dann am 31.05. Pech und kommt womöglich erst am 01.06. an sein Geld?
Übrigens: wir in der Kneipe und ich bei meiner Frage hier hielten den diesjährigen 31. Mai bezüglich der Rentenauszahlung für eine absolute Ausnahme.
Aber zwischenzeitlich fiel mir ein, daß es diesen Fall in den Reformationstags-Bundesländern jedes Jahr (!) gibt.
danke für Deine Antwort.
Das war mir alles nicht fremd und auch der Link beschreibt eher nur Allgemeines.
Ich wollte es etwas genauer wissen,
Bei der dt. Gründlichkeit und Gesetzes- und Verordnungs-Wut ist das garantiert ausführlich geregelt.
Die Frage bleibt daher: wo finde ich es zum Nachlesen?
Das mit dem letzten Bankarbeitstag war mir schon klar, aber ich war im Vorfeld nicht sicher, ob die Post als „nationaler“ Zahler das bei einem regionalen Feiertag auf die Reihe kriegt.
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Ich halte Dich nicht vom Nachschauen ab! Deine Antwort wird „am 31.05. gabs die Rente“ lauten. Wetten?
Wir können ja gerne in 5 Monaten nochmal drüberreden.
Die feiertags-benachteiligten West-Nordlichter kriegen einen neuen Feiertag. Immer am 31. Und die Rente dazu gibt es immer (spätestens) am 30.
Wir wisssen ja jetzt, daß die Post das auf die Reihe kriegt.
HH + SH haben schon beschlossen, NI + HB quatschen noch. Guck hier
Da ich ja soooooo sicher war, habe ich mir über den Wetteinsatz keinerlei Gedanken gemacht.
Hmmmmhhhh? Ich könnte ja auf Dachboden oder im Keller gruschteln (hochdeutsch: kramen). Ob Du das aber haben wolltest?
Sind eigentlich virtuelle Wettschulden auch Ehrenschulden?
Auweia, hoffentlich nicht!
Da bin ich jetzt einigermaßen geplättet, weil das die bisherige Annahme „Post kriegt es auf die Reihe“ über den Haufen wirft.
Nur noch mal fürs Protokoll:
Du hast Wohnort in Nds. und Konto bei einer regionalen Bank in Nds. und es geht um die gesetzliche Rente?
Falls dreimal „ja“, dann weiß ich auch nicht, wieso und warum.
Bis jetzt haben wir in diesem Thread nur „Einzelschicksale“ (2 mit Feiertag, 1 ohne), daraus kann man nichts ableiten, die Menge ist einfach zu klein.
Aber interessant finde ich schon, daß Du „ohne“ schon am 30. bekommen hast.
Und ja, ich wüßte immer noch gerne den/die §§, der/die das regelt.
Ja, 3 x „ja“: Nds., regionale Bank, Deutsche Rentenversicherung Bund. Nein, ein Gekruschtel will ich nicht. Habe schon genug davon. Fand die Frage eigentlich eher unwichtig. Bekomme nun aber Spaß an den Spekulationen über den Grund der „vorpünktlichen“ Auszahlung auf mein Konto. Ob man da mit gesetzlicher Regelung weiterkommt, wage ich zu bezweifeln. Vermutlich gibt es sowas. Das wird aber wohl eher beinhalten, dass entsprechende Zahlungen bis spätestens am letzten Werktag vor Monatsende auf dem Konto des Empfängers eingegangen sein müssen.
Ich nehme die Problematik mal in mein Sammelsurium von Fragen und Antworten, die Spaß machen, den Großteil der Weltbevölkerung aber nicht umtreiben, auf😊,
LG
Amokoma1