Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Wohn-Riester.
Probleme habe ich gerade bei der schädlichen Verwendung.
Zu der Nachversteuerung steht ja was im § 92a Absatz 3 Satz 5 EStG und § 22 Nr. 5 Satz 6.
Meine Frage ist jetzt zum § 93 EstG. Ich verstehe nicht, wann ein Kunde nun Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen muss…schon bei Aufgabe der Selbstnutzung der Immobilie, im Todesafall…)
Besonders folgenden Satz versteh ich absolut nicht. Die referenzierten Paragrafen (§ 92a Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 oder § 92a Abs. 3 Satz 9 Nr. 2 ) haben doch nichts mit schädlicher Verwendung zu tun…
Hat der Zulageberechtigte Zahlungen im
Sinne des § 92a Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 oder § 92a Abs. 3 Satz 9 Nr. 2 geleistet, dann
handelt es sich bei dem hierauf beruhenden Altersvorsorgevermögen um gefördertes
Altersvorsorgevermögen im Sinne des Satzes 1; der Rückzahlungsbetrag bestimmt sich
insoweit nach der für die in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge gewährten
Förderung.
Ich bin ratlos, vielen Dank für Hilfe
Ich meine, Sie gehen
das Ganze zu verkopft an. Hallo Swimfan.
Kümmern Sie sich doch einfach nicht um fisselige Vertracktheiten, die
Sie nicht verstehen und die Ihnen keiner erklären kann und von denen
ohnehin nicht feststeht, wie sie gemeint sind. Die Verträge nach W.R.
sind das am wenigsten Durchschaubare, was jemals auf den Markt geschmissen wurde. Wichtig dabei sind nur wenige Dinge: Sind Sie
förderberechtigt auf einigermaßen absehbare Zeit ? Sind Sie willens
und verstandesmäßig so weit gereift, dass Sie einen Zulagenantrag ausfüllen können bzw. Änderungen einem Anbieter mitteilen können ?
Immer dann, wenn Änderungen auftreten ?
Lachen Sie nicht. Wenn Sie wüßten, wieviele von den 12 Millionen, die bisher so ein Ding abgeschlossen haben und es auch noch befüllen
genau dazu nicht willens und fähig sind, würden Sie vielleicht ein
wenig verzweifeln.
Sie machen es aber besser - hoffentlich - oder vielleicht.
Und die anderen Dinge, von denen Sie sprechen - Summen herausnehmen,
Summen zurückzahlen, Förderung verlieren, selber nutzen, todesfällig
werden usw. - die regeln sich dann weitgehend von selbst.
Bleiben Sie fidel.
Gruß
Günther
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Hallo,
grundsätzlich sollte man sich überlegen, ob eine Sache, welche im Ursprung als Ergänzung zur Gesetzlichen Rentenversicherung (man erinnere sich: GRV wurde gekürzt - Riester sollte diese Lücke schließen)gedacht war, sowieso als Vertragswerk nicht schwer konzipiert ist, nun auch noch als Wohnförderung zu nutzen. Meiner Meinung nach ist das an der Stelle völliger Quatsch, für den Endkunden höchst kompliziert und im Kern an der Sache vorbei konzipiert. Entweder spare ich fürs Alter mit staatlicher Förderung oder ich nutze eine separaten Baustein für Eigenheimförderung.
Aber so ist die deutsche Politik. Da wird dem Kind ein anderer Namen verpasst und das ganze als Erfolg verkauft.
Meine Meinung: lasst die Finger davon obwohl es von allen Seiten angepriesen wird. Es ist keine Erungenschaft! Ich bin für einfache Konstrukte - das hier ist der blanke Hohn!
Wie gesagt, nur meine Meinung.
Schöne Grüsse
Alfred
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