Wann Schlüsselübergabe?

Mieter A kündigt zum 30.6.
Mieter B ist der Nachmieter ab 1.7. von Mieter A

Wann erfolgt im Regelfall die Schlüsselübergabe??? Sollte die Wohnung nicht am 30.6. besenrein übergeben werden?? Gibt es eine Regelung für die Uhrzeit?

Danke im Voraus.

Gruß

Hallo.

Quelle der zitierten Weisheiten: http://www.sozialprojekte.de/info/akotloaaoo (s.325ff)

Mieter A kündigt zum 30.6.
Mieter B ist der Nachmieter ab 1.7. von Mieter A

Wann erfolgt im Regelfall die Schlüsselübergabe??? Sollte die
Wohnung nicht am 30.6. besenrein übergeben werden?? Gibt es
eine Regelung für die Uhrzeit?

Eine Schlüsselübergabe im konkreten Fall findet i.A. ab dem 1.7. statt. Es sei denn, der Vermieter bittet A vor dem Kündigungstermin. Damit zahlt A die Miete nur noch anteilig bis zum Tag der Schlüsselübergabe.
Wenn der Nachmieter B selbst aktiv wird zahlt A die volle Miete.
Am besten für A macht sich eine Übergabe vor Ort. Mitsamt Protokoll.

Noch ein Zitat: „Fällt der Räumungstag auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag, können Sie sich noch mehr Zeit lassen. Sie brauchen die Wohnung dann erst am nächsten Werktag zurückgeben.“

HTH
mfg M.L.

Hallo.

die Schlüsselübergabe sollte nie am letzten Tage des Mietverhältnisses vorgenommen werden. Persönlich vertrete ich die Auffassung, dass mindestens eine Woche vor dem Mietvertragsende - wenn es möglich ist -die Wohnung übergeben werden soll. Wenn früher möglich, etwa zehn Tage zuvor, empfehle ich unseren Mandanten die Schlüsselübergabe vorzunehmen.

Wer am letzten Tag auszieht/die Schlüssel übergibt kann im Ernstfall keine ordnungsgemässe Wohnung übergeben und er kann notfalls auch gewisse Schäden, die während der Mietzeit verursacht wurden, nicht beseitigen. Im äussersten Fall kann dies bedeuten, dass der neue Mieter zwar einziehen, aber nicht nach seinen Vorstellungen wohnen kann.

Gruss Günter

Quelle der zitierten Weisheiten:
http://www.sozialprojekte.de/info/akotloaaoo (s.325ff)

Mieter A kündigt zum 30.6.
Mieter B ist der Nachmieter ab 1.7. von Mieter A

Wann erfolgt im Regelfall die Schlüsselübergabe??? Sollte die
Wohnung nicht am 30.6. besenrein übergeben werden?? Gibt es
eine Regelung für die Uhrzeit?

Eine Schlüsselübergabe im konkreten Fall findet i.A. ab dem
1.7. statt. Es sei denn, der Vermieter bittet A vor dem
Kündigungstermin. Damit zahlt A die Miete nur noch anteilig
bis zum Tag der Schlüsselübergabe.
Wenn der Nachmieter B selbst aktiv wird zahlt A die volle
Miete.
Am besten für A macht sich eine Übergabe vor Ort. Mitsamt
Protokoll.

Noch ein Zitat: „Fällt der Räumungstag auf einen Sonnabend,
Sonn- oder Feiertag, können Sie sich noch mehr Zeit lassen.
Sie brauchen die Wohnung dann erst am nächsten Werktag
zurückgeben.“

Diese Auskunft, die teilweise auch veröffentlicht ist, ist purer Unfug und wird nur von jemand angewendet, der wie diese Vorschrift zu sehen ist. Wer diesem Vorschlag folgt muss damit rechnen, dass er eine Kette von Schadenersatzansprüchen auslöst. Denn der eigenen Nachmieter und dessen Nachmieter können notfalls nicht zum geplanten 1. des Monats umziehen. Ich glaube auch, dass die obige Lösung nie gerechtfertigt ist. Und zwar egal, was man von dieser juristischen Frage hält.

Ein Widerspruch ist nicht gelöst. Wenn sich jemand Zeit lassen kann, fällt der Letzte auf einen Sonn- oder Feiertag ( Samstag gilt seit einigen Wochen nach der Rechtssprechung als Werktag und ist nicht mehr als Sonnabend zu bewerten ) und kann er erst am folgenden Werktag die Wohnung übergeben, ist dies ein Widerspruch, wenn dem neuen Mieter für denselben Zeitraum ab 01. des Monats die Wohnung zu übergeben ist.

Das ist eine dieser verrückten Meinungen, die man nach Gutdünken hin und her diskutieren kann, jedoch wird man der Sache nie gerecht. Sogar das Gegenteil geschieht, wenn man dies anwendet. Es wird gegen geltendes Recht ( rechtzeitiger Einzug ) verstossen.

Grüsse Günter

Hallo nochmal.

Wer am letzten Tag auszieht/die Schlüssel übergibt kann im
Ernstfall keine ordnungsgemässe Wohnung übergeben und er kann
notfalls auch gewisse Schäden, die während der Mietzeit
verursacht wurden, nicht beseitigen. Im äussersten Fall kann
dies bedeuten, dass der neue Mieter zwar einziehen, aber nicht
nach seinen Vorstellungen wohnen kann.

Nichts dran auszusetzen.
Das Zitat des Erstpostings gehört inhaltlich allerdings nicht zum Thema, sondern fällt unter den Punkt „Wenn Sie die Wohnung räumen müssen“. Hat sich also verirrt…

HTH
mfg M.L., der vor lauter w-w-w schon anfängt Gespenster zu sehen…
Oder nicht sauber zitiert :frowning:

Hallo Günter,
gibt es hierfür gesetzliche Grundlagen bzw. Gerichtsurteile oder Rechtssprechungen die du mir an die Hand geben könntest?

Hallo Günter,
gibt es hierfür gesetzliche Grundlagen bzw. Gerichtsurteile
oder Rechtssprechungen die du mir an die Hand geben könntest?

Hallo,

das OLG Hamm hat die Rückgabe am folgenden Werktag entschieden, wenn der Monatsletzte auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.

Der BGH WM 89, 141 wiederum hat festgestellt, dass auf jeden Fall der Monatsletzte der Zeitpunkt ist, an dem die Wohnung in einen ordnungs- und vertragsgemässen Zustand zurückzugeben ist. Es müssen also am Übergabetag die notwendigen Schönheitsreparaturen, soweit erforderlich Schadenersatzleistungen für Bodenbeläge oder Einrichtungen und/oder die Entfernung von Einbauten durchgeführt sein. Es müssen dann auch alle persönlichen Gegenstände aus der Wohnung entfernt sien.

Der neue Miete hat einen Anspruch auf die Wohnung ab dem 01. des Monats.

Ich glaube, auch wnen es hierzu also Urteile gibt, solche Fälle kann man nur mit Vernunft lösen und jeder Mieter sollte sich einfach klar sein, dass solche Mätzchen, um den Vermieter zu ärgern, den künftigen Mieter schaden können aber auch, wenn nicht alle Mängel beseitigt sind, dass der neue den Einzug bis zur Mängelbeseitigung verweigert, die Möbel einlagert und dann muss eben der VM seinen bisherigen Mieter auf Schadenersatz verklagen.

Ich habe schon erlebt, dass ein Mieter an Silvester spätestens um 18.00 Uhr die Schlüssel übergeben wollte. Sind wir uns doch einig, in den Fällen, wo der Mieter seine Wohnung am letzten Tag übergeben will, ist der Mieter meist schon seit mehr als einer Woche ausgezogen, die Wohnung ist vollständig in Ordnung, aber um den VM zu ärgern wird dem Nachmeiter Ärger bereitet. Oder der Mieter kann nur am letzten Tag übergeben, weil seine neue Wohnung durch Taktieren des alten Mieters einfach vorher nicht freigegeben wird.

Und dann gibt es jene Spezies, die zwar rechtzeitig die neue Wohnung kostenlos beziehen woll, aber die eigene Wohnung nur abgeben werden, wenn der Nachmieter die zwei oder vier Tag, wo er früher einziehen möchte, die Kosten erstattet.

Grüsse Günter