Wann setzt Rechtsschutzvrsicherung ein?

Hallo,

ich habe ein Problem, wegen dessen ich möglicherweise vor Gericht gehen werde. es wird aber noch ein paar Wochen dauern, bis es evtl. soweit kommt, weil ich vorab versuche, die Sache außergerichtlich zu lösen.

Wenn ich nun heute eine Rechtsschutzversicherung abschließe, tritt die dann für mich ein, wenn es zur Klage kommt? Oder tut sie das nicht, weil problemlos feststellbar ist, dass der Grund der Klage schon heute existiert.

Grüße
Carsten

Die Rechtsschutzversicherung steht natürlich nur für Rechtsstreitigkeiten NACH dem Abschluss ein.
Das ist bei allen Versicherungen so. Sonst würde man die Versicherung erst im Bedarfsfall abschließen.
Grüße Michael

Bingo. Das ist das Grundprinzip einer Versicherung: Es müssen mehr Prämien reinkommen als für Schadensfälle rausgehen. Wenn also jeder erst dann eine Versicherung abschliesst nachdem er einen Schaden erleidet würde das Prinzip ad absurdum geführt werden.

Die Rechtsstreitigkeit tritt ja erste nach dem Abschluss ein.

Nur die Ursache dafür liegt zeitlich zurück.

Das Datum der Ursache ist relevant.

Natürlich nicht.

Sonst würde man ja bei einem Hausbrand auch zuerst die Versicherung anrufen, um eine Brandschutzversicherung abzuschließen, statt der Feuerwehr.

Gruß,
Steve

@Carsten
Der Schadentag, ist der Tag:
an dem jemand gegen eine Vereinbarung verstoßen hat oder verstoßen haben soll.
Gleiches gilt für Arbeitsrecht, Mietrecht oder wann jemand gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen …
Im übrigen besteht eine Wartezeit von drei Monaten. D. h. Ereignisse die drei Monate nach Vertragsabschluss eintreten sind versichert. (Sofern das Ereignis versicherbar ist)
Keine Wartezeit besteht bei: Straf-, Schadenersatz-Rechtsschutz. Ebenfalls bei Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erb-Recht (nur Erstberatung!)

Meistens gibt es eine 6 monatige Wartezeit