ich habe ein Problem, wegen dessen ich möglicherweise vor Gericht gehen werde. es wird aber noch ein paar Wochen dauern, bis es evtl. soweit kommt, weil ich vorab versuche, die Sache außergerichtlich zu lösen.
Wenn ich nun heute eine Rechtsschutzversicherung abschließe, tritt die dann für mich ein, wenn es zur Klage kommt? Oder tut sie das nicht, weil problemlos feststellbar ist, dass der Grund der Klage schon heute existiert.
Die Rechtsschutzversicherung steht natürlich nur für Rechtsstreitigkeiten NACH dem Abschluss ein.
Das ist bei allen Versicherungen so. Sonst würde man die Versicherung erst im Bedarfsfall abschließen.
Grüße Michael
Bingo. Das ist das Grundprinzip einer Versicherung: Es müssen mehr Prämien reinkommen als für Schadensfälle rausgehen. Wenn also jeder erst dann eine Versicherung abschliesst nachdem er einen Schaden erleidet würde das Prinzip ad absurdum geführt werden.
@Carsten
Der Schadentag, ist der Tag:
an dem jemand gegen eine Vereinbarung verstoßen hat oder verstoßen haben soll.
Gleiches gilt für Arbeitsrecht, Mietrecht oder wann jemand gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen …
Im übrigen besteht eine Wartezeit von drei Monaten. D. h. Ereignisse die drei Monate nach Vertragsabschluss eintreten sind versichert. (Sofern das Ereignis versicherbar ist)
Keine Wartezeit besteht bei: Straf-, Schadenersatz-Rechtsschutz. Ebenfalls bei Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erb-Recht (nur Erstberatung!)