Ist ein Arbeitsvertrag und der Inhalt ungültig, wenn man als Arbeitnehmer bemerkt, das der Chef die GmbH ohne Handelsregistereintrag und Steuernummer führt? Welche Schritte muss man gehen, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden?
Hallo,
ich denke, der AV ist rechtswirksam, denn er wurde ja nicht mit dem Vorbehalt der Eintragungen etc. geschlossen. Wenn aber solche Mängel vorherrschen, solltest Du auf jeden Fall irgendwie prüfen, ob die Sozialabgaben für Dich abgeführt werden.
Da ich nicht beurteilen kann, in wieweit z.B. eine Handelsregistereintragung erforderlich ist oder nicht, kann ich auch über eventuelle Folgen für Dich nichts sagen.
Gruß
Klaus
Vielen dank für die schnelle Antwort. Zur Ergänzung : es wurde kein Lohn gezahlt mit immer neuen Ausreden, dementsprechend auch keine Sozialabgaben. Beim Finanz - und auch Gerwerbeamt ist die Firma nicht bekannt, Kundengelder sind verschwunden, die Ware kann somit auch nicht beim Lieferanten bestellt werden. Mitarbeiter die kritisch nachfragten sind inzwischen fristlos gekündigt worden ohne vorherige Abmahnung o.ä. Zudem kam noch heraus, das zwei Mitarbeiter ohne Sachkenntnis im Haus eines Kunden arbeiten vornahmen,die an der falschen Stelle und ohne Statiküberprüfung vorgenommen wurden. Ich bezeichne diese Situation als hochkriminell, das eine sich in der Gründung befindliche GmbH nur Handel betreiben darf, um selbst arbeitsfähig zu werden. Es ist eine sehr komplexe Situation und für die Mitarbeiter vielleicht gefährlich, weil sie sich durch ihre Arbeit strafbar machen
Soprry, d. übersteigt mein Fachwissen.
Bitte einen FA Arb.recht aufsuchen.
Hallo,
unter den beschriebenen Umständen würde ich versuchen den Laden sofort zu verlassen. Jeder tag ohne Lohn ist eventuell ja verlorenes Kapital.
Gruß
Klaus
Hallo (ich steh einfach auf so einfachen Grussformen)
Ist ein Arbeitsvertrag und der Inhalt ungültig, wenn man als
Arbeitnehmer bemerkt, das der Chef die GmbH ohne
Handelsregistereintrag und Steuernummer führt?
Mit wem ist der Vertrag geschlossen? Der GmbH? Dann **könnte** der Vertrag schwebend unwirksam sein, wenn der Eintragungsprozess eingeleitet ist und nur aus formalen Gründen noch kein Eintrag da ist (oder gibts einen Eintrag in einer anderen Stadt?, einem anderen Namen wegen zB GmbH&Co KG oder, oder, oder)
Der Inhalt wird davon nicht berührt, der ist nicht abhängig von der Rechtsform des AG.
Gruss (ich steh einfach auf so einfachen Grussformen)
rambam
In welchem Umfang sich das Ganze auf die Gültigkeit des Arbeitsvertrages auswirkt, kann ich echt nicht sagen aber Firma ohne Registereintrag und Steuernummer klingt nach einer ganz linken Sache. Das Sicherste in dem Fall wäre die dringende Suche nach einer neuen Stelle bei einem anderen Arbeitgeber.
Hallo,
das ist so einfach nicht zu beantworten. Erstmal ist zu klären, wer mit wem den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Die GmbbH oder der Chef als Person.
Ein Handelsregisterauszug beim Amtsgericht gibt vielleicht Klarheit über die Rechtsverhältnisse.
Was Gesellschaftsrecht angeht, also alles rund um die GmbH, müsste mit einem Fachanwalt geklärt werden. Das kann ich leider nicht so genau sagen.
Viel Erfolg
Ahoi CarstenHB,
warum sollte denn der AV ungültig sein? Ist er natürlich nicht!
Ist es denn eine GmbH?
Ausschlagegebend sind die ordnungsgemässe Vergütung und die Sozialversicherungspflichtbeiträge.
Jack
Hallo,
da ich kein Jurist bin, erschließt sich mir das Problem nicht. Die Ungültigkeit eines Arbeitsvertrags ist doch nur für Arbeitgeber ein Thema, weil die so evt. längere Kündigungsfristen und Kündigungsverfahren umgehen können. Als Arbeitnehmer kann man doch ohnehin mit einer Frist von 4 Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende kündigen. Das ist doch einfacher, als (immer von einem Gericht!) eine Ungültigkeit feststellen zu lassen (wenn ein Arbeitsvertrag überhaupt aus dem genannten Grund ungültig sein sollte). Und wo ist das Problem, wenn der AG ansonsten seinen Verpflichtungen nachkommt?
Wenn Schwierigkeiten mit der Arbeitsagentur befürchtet werden, empfiehlt es sich, mit den entsprechenden Unterlagen dort selbst vorstellig zu werden.
Gruß
U.Daniel
Tut mir leid das kann ich Ihnen so nicht sagen, kommt sicherlich darauf an, ob die GmbH als Vertragspartner steht oder nicht
Hallo CarstenHB,
kann leider nichts zum Thema beitragen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruß
Wagner
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Mit sind keine wie auch immer gearteten Nachteile für den Arbeitnehmer bekannt. Entscheidend ist, dass das Unternehmen richtig bezeichnet ist und die Unterschriftsberechtigten unterschrieben haben. Doch auch wenn letzters nicht der Fall sein sollte (und dies nicht von aussen erkennbar sein sollte) muesste der Formmangel zu Lasten des Unternehmens gehen.
Gruss
WG
Hallo,
da ich kein Anwalt bin, sondern Personalfachkauffrau, kann ich Ihnen diese Frage leider nicht beantworten.
Vielleicht finden Sie ja noch einen Anwalt in diesem Forum.
Viele Glück und alles Gute.
Hallo Carsten,
ein Arbeitsvertrag ist abgeschossen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und gültig ist, was in diesem vereinbart wurde. Einfluss auf den Inhalt nehmen kann z. B. ein Tarifvertrag oder ein Gesetz, wenn der Inhalt nicht mind. Gesetzesrecht enthält.
Wie der Arbeitgeber seine Firma führt, hat damit nichts zu tun. Ob und wie das Unternehmen im HGB steht oder wie das Unternehmen seine Steuern abrechnet berührt den Inhalt Deines Vertrages nicht.
Claudia
Die frage kann ich leider nicht beantworten, ich denke der Vertrag ist trotzdem gültig.
Aber sicher bin ich mir nicht
MfG
Hallo CarstenHB,
da die Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine Steuernummer hat, ist sie als solche gar nicht existent (§ 11 Abs. 1 GmbHG)
Gem. § 11 Abs. 2 GmbHG haftet der Geschäftsführer einer Vor-GmbH (GmbH, die nicht ins Handelsregister eingetragen ist) persönlich, wenn er im Namen der nicht existenten Firma handelt (z. B. Arbeitsverträge abschließt). Sie können also gegen den Chef den Lohnanspruch geltend machen. Im Streitfall kann sich dies aber als schwierig herausstellen. Gut möglich, dass sich der Chef irgendwann aus dem Staub macht. Dann stehen Sie mit leeren Händen da. Sie sollten sich überlegen zu kündigen und ggf. die Behörden informieren.
Sollte Ihnen meine Antwort gefallen haben, so würde ich mich über eine Bewertung bei
http://www.qype.com/place/529589-Ziegenhagen-Rechtsa…
sehr freuen.
Viele Grüße
Ivailo Ziegenhagen
Wenn im rechtlichen Sinne, eine Firma keine Firma ist, kann sie auch als juristische Person keine Verträge machen.
Greetz