Hallo, laut Entgeltfortzahlungsgsetz hat man nach 4 Wochen
ununterbrochener Arbeit Anspruch auf Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall. Wenn der erste Arbeitstag der 04.02. war, ab wann hat
man da Anspruch? Bzw. wann sind die 4 Wochen vorbei??? Was ist wenn man in den 4 Wochen mal einen Tag nur 2h anwesend war, wegen Behördenwegen? Danke für die Antwort im Voraus!!!
Hallo,
es kommt nicht auf die Arbeitsaufnahme und tatsächliche Arbeitsleistung, sondern auf den Beginn des Arbeitsverhältnisses an, der im Arbeitsvertrag steht.
War der 04.02. nicht nur Tag der Arbeitsaufnahme, sondern auch Beginn des Arbeitsverhältnisses, endet die Frist am 02.03., 24:00 Uhr.
Deshalb spielen auch sonstige Abwesenheiten bei der Fristberechnung grundsätzlich keine Rolle.
&Tschüß
Wolfgang
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Ok, das bedeutet somit wenn man montags beginnt, müssen genau 4 Wochen verstreichen und hat ab dem Montag der 5.Woche Anspruch, richtig?
Aber was bedeutet in dem Gesetz dieses „ununterbrochen“?
Das kann ziemlich verunsichern… Vielen Dank!!