Mein Mann und ich arbeiten zusammen in unserer Firma (GmbH),
er ist GF und ich bin angestellt. Mein Mann ist privat
versichert und ich bin mit den 3 Kindern freiwillig gesetzlich
familienversichert.
Was denn, bist Du freiwillig gesetzlich versichert oder bist Du familienversichert? Nur eines geht. Da ich davon ausgehe, dass Dein Mann privat versichert ist, kannst Du nicht bei ihm familienversichert sein. Du bist also freiwillig versichert in der GKV und Deine 3 Kinder sind bei Dir kostenlos familienversichert. Soweit richtig?
Jedes Jahr versuchen wir unter der
Jahresarbeitsentgeltgrenze zu bleiben.
Warum versucht Ihr beide das? Wenn es dabei nur um die Weiterführung der kostenlosen Familienversicherung der Kinder geht, muss nur der mit den Kindern verwandte privat versicherte Elternteil unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sein- oder wenn diese überschritten wird, muss der gesetzlich versicherte Elternteil ein noch höheres Einkommen haben. So ist es im §10 Absatz 1 Nr. 5 SGB geregelt.
Nach der diesjährigen
Betriebsprüfung wurde unser bereits im September erhaltener
Einkommensteuerbescheid für 2011 angepasst.
Verstehe ich das richtig: Der bereits vom Finanzamt erteilte Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2011 wurde korrigiert?
Diesen November
haben wir den neuen Bescheid erhalten. Nun liegt mein Mann mit
2.259 Euro über die Grenze, ich aber mit 5645 Euro drunter.
Nun bin ich ganz nervös.
Das würde dann bedeuten, dass die kostenlose Familienversicherung der Kinder nicht mehr möglich ist und die Familienversicherung ab 01.01.11 rückwirkend beendet werden müsste. Man könnte die Kinder dann rückwirkend freiwillig in der GKV versichern- oder beim Vater in der PKV. Was kostengünstige wäre, kann ich leider nicht sagen. Einfach mal von der PKV Angebote einholen. Die GKV ist ja mit 147,44€ einheitlich gleich.
Ich hatte den alten Bescheid bereits
bei der KV eingereicht, womit wir noch unter der Grenze lagen
und die Kinder weiterhin familienversichert bleiben. Fragen:
- Muss ich den neuen Bescheid bei der Krankenkasse
einreichen?
Eigentlich ja. Du hast als Versicherte Mitteilungspflicht für alles, was versicherungsrelevant ist.
Was passiert, wenn ich das nicht tue?
Wenn die Krankenkasse drauf kommt durch einen blöden Zufall, dann wird die Familienversicherung rückwirkend korrigiert also beendet. Eine Nachversicherung wäre auch dann nötig.
- Wäre die Krankenkasse nun berechtigt, unsere Kinder
rückwirkend privat zu versichern
nicht privat sondern gesetzlich. Ja, dazu wäre sie berechtigt, wenn Du die freiwillige Versicherung beantragst. Beantragst Du diese nicht, dann verlangt die Krankenkasse einen Nachweis über die Folgeversicherung (privat oder gesetzlich freiwillig bei einer anderen Krankenkasse). Bringst Du diesen Nachweis nicht, muss die Krankenkasse die Kinder nach §5 Absatz 1 Nr.13 SGB V pflichtversichern, denn wir haben in Deutschland seit dem 01.04.07 Krankenversicherungspflicht. Die Beitragshöhe ist identisch zur freiwilligen Versicherung (147,44€).
, wenn ja ab wann?
ab dem 01.01.11, also einen Tag nach Ende der Familienversicherung. Die FV kann ja für 2011 nicht durchgeführt werden, wenn das höhere Einkommen bekannt wird.
- Wenn unser Einkommen für 2012 auf jeden Fall unter der
Grenze von 50.850 € bleiben wird und wir dies bestätigen
können, ist die Krankenkasse trotzdem berechtigt, unsere
Kinder privat zu versichern?
Nein, die Kinder können dann ab 01.01.12 (rückwirkend nach Einkommensnachweis) wieder in die kostenlose Familienversicherung und die kostenlose Familienversicherung ist vorrangig vor der frewiwilligen (nicht privaten!) gesetzlichen Versicherung.
Ich freue mich auf Hilfe bzw. Beratung.
Mein Tipp: Ich würde es für 2011 darauf ankommen lassen. Die KK hat ja für 2011 einen Nachweis, dass das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, warum sollte sie einen anderen wenn auch aktuelleren Nachweis anfordern? Da müsste schon ein ganz dummer Zufall kommen, dass man da drauf kommt. Und wenn, dann wird die Versicherung eben später korrigiert. Eine Strafe gibt es nicht. Für 2012 aber dann bitte gleich von Anfang an darauf achten, dass der privat versicherte Elternteil unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleibt- oder dass der gesetzlich versicherte Elternteil eben noch mehr Einkommen hat.