Guten Tag,
stellen wir uns vor: Ein Unternehmer hat einen Firmenwagen. Er fährt am Montag morgen zum Bahnhof, und weil das Parken so teuer ist, soll ein Bekannter das Auto wieder zurückbringen (im Auftrag des Unternehmers). Soweit kein Thema: Das müßte eigentlich 100% hin und zurück eine betriebliche Fahrt sein.
Die Frage stellt sich nun: Wenn der Bekannte auf dem Rückweg (weil es eh auf dem Weg liegt) zu seiner Arbeitstelle fährt und erst abends das Auto zum Unternehmner zurückbringt. Was passiert jetzt?
Insgesamt entsteht ein zwar kleiner, aber doch eben ein Umweg (nehmen wir mal an 10-15%) also statt 20 km Fahrtstrecke nun 23km (nur mal als Beispiel).
Könnte man nun (theoretisch) die Fahrt
a) zumindest die Fahrt Bahnhof bis zur Arbeitstelle des Bekannten betrieblich nennen und die Fahrt von der Arbeitstelle zum Firmensitz privat (aus Sicht des Unternehmers) oder
b) kann man die eigentlich Soll-Distanz von 20 km als betrieblich bewerten und nur die 3 Mehr-km privat angeben oder
c) beginnt steuerlich bereits am Bahnhof die private Nutzung, weil die Fahrt ein ziel „Arbeiststelle“ des Bekannten hat? Also 10 km betrieblich und 13 privat (im Beispiel)
Für mich ist das eine kniffelige Frage… bin gespannt auf die Antworten
Gruß
Franzl