Wann sind Forderungen verjährt?

Bei Ebay wurden im Jahre 2005 neue Möbel verkauft, die aber nicht Eigentum des Verkäufers sind. Dem Eigentümer wurde aber nie der genaue
Verkaufserlös mitgeteilt, sondern der Verkäufer weigert sich bis dato, Ebay erteilt keine Auskunft, wann verjährt eine solche Forderung?

Mit den Verjährungsregeln bin ich nie so richtig warm geworden, aber wenn ich mich nicht ganz täusche sollten Ansprüche auf Herausgabe des Verkaufserlöses nach drei Jahren verjähren, solange keine Hemmung der Verjährung gegeben ist.
Sollte die Ware gestohlen worden sein, können Herausgabeansprüche in Bezug auf die Möbel noch bestehen (dreißig jährige Verjährungsfrist).

Mfg