Hallo,
ich bin ja immer davon ausgegangen, dass nur bei Kaufleuten Verträge, Rechtsgeschäfte bzw Willenserklärungen mündlich rechtswirksam sind; aber gilt das auch bei natürlichen Personen?
Ach, du gibst dem Bäcker morgens einen schriftlichen Kaufvertrag, wenn du ein Brötchen möchtest?
vnA
Sobald du ein Zeuge für die Zustimmung zu den Vertrag des Vertragsbeteiligten hast, alles andere ist Formsache, aber eben auch notwendig da es in den meisten Fällen Vorrausetzung für eine gerichtliche Geltendmachung, z.B. einer Forderung, ist.
Ist so nicht wirklich richtig.
Der mündliche Kaufvertrag über das Brötchen ist auch ohne Zeuge gültig, wie jeder andere mündliche Vertrag auch. Beweisen hat mit der Gültigkeit eines Vertrages nichts zu tun.
Es gibt allerdings verschiedene Rechtsgeschäfte, bei denen bestimmte Formen vorgeschrieben sind (Grundstückskauf, Kreditverträge etc.)
vnA
Sobald du ein Zeuge für die Zustimmung zu den Vertrag des
Vertragsbeteiligten hast, alles andere ist Formsache, aber
eben auch notwendig da es in den meisten Fällen Vorrausetzung
für eine gerichtliche Geltendmachung, z.B. einer Forderung,
ist.
Quatsch. Für die Wirksamkeit von Verträgen braucht es keinen Zeugen. Mündliche Verträge sind grundsätzlich wirksam, wenn nicht der Gesetzgeber anderes vorschreibt, was z.B. bei Bürgschaften, Mietverträgen für Wohnraum und Grundstückskäufen der Fall ist.
Gruß
C.
Mietverträge für Wohnraum können auch mündlich geschlossen werden.
vnA
Mietverträge für Wohnraum können auch mündlich geschlossen
werden.
Ich weiß.
C.
Guten Tag,
Und was soll eine formelle Gültigkeit bringen wenn der Vertrag, in dem Moment wo der Vertragspartner (was er ja ohne weiteres und gefahrlos tun kann) einen Abschluss dementiert, seine bindende Wirkung verliert?!?
… einfach nur eine richtige Antwort.
vnA
Oh , na dann… willste en Auto kaufe?
immer
Hallo colaka,
immer
wir führen doch hier keine Meinungsumfrage durch und die mit den meisten Stimmen haben recht.
Deine Aussage ist natürlich blödsinn.
Lies die Aussagen der Vorposter und lerne.
Gruß
Joschi
Ohne Zeuge mündlicher Vertrag? O.K , aber wenn einer der Parteien, dann doch ohne Zeuge „umfällt“ ? Also. wen es keine Zeugen, Beweise für mündliche Abmachungen gibt?
Marleen
Hallo,
Ohne Zeuge mündlicher Vertrag? O.K , aber wenn einer der
Parteien, dann doch ohne Zeuge „umfällt“ ? Also. wen es keine
Zeugen, Beweise für mündliche Abmachungen gibt?
Ein Beweis wäre zum Beispiel die Erfüllung des Vertrags.
Die Welt ist wirklich größer, also Du sie Dir vorstellst.
Gruß
loderunner
Ohne Zeuge mündlicher Vertrag? O.K , aber wenn einer der
Parteien, dann doch ohne Zeuge „umfällt“ ? Also. wen es keine
Zeugen, Beweise für mündliche Abmachungen gibt?
Das ist eine Frage für ein Gericht und nicht für ein Forum. Hier geht es um die Würdigung von Sachverhalten. So oder so hängt die Wirksamkeit von Verträgen nicht von deren Beweisbarkeit ab.
Gruß
C.