Wann sind private Schulden fällig?

Wann sind private Schulden fällig, wenn man noch keine Ausbildung begonnen hat (Also kein eigenes Einkommen)? Und zwar unterschrieben hat, demjenigen Geld zu Schulden, aber nicht wann das Geld abgezahlt wird?

Wäre das nach der Ausbildung bereits verjährt?

Wann sind private Schulden fällig, wenn man noch keine
Ausbildung begonnen hat

Zum selben Zeitpunkt, wie es der Fall wäre, wenn der Schuldner schon eine Ausbildung hätte. Sogar Babys können Schulden haben.

(Also kein eigenes Einkommen)?

Geld hat man zu haben. Hat man es nicht, ist das kein rechtlich anerkannter Grund, seine Schulden nicht zu begleichen.

Und
zwar unterschrieben hat, demjenigen Geld zu Schulden, aber
nicht wann das Geld abgezahlt wird?

Das sagt über die Fälligkeit nichts aus. Grundsätzlich sind Schulden sofort fällig, § 271 BGB.

Wäre das nach der Ausbildung bereits verjährt?

Das lässt sich ohne nähere Angaben nicht sagen.

Levay

Hallo,

Wann sind private Schulden fällig, wenn man noch keine
Ausbildung begonnen hat

Zum selben Zeitpunkt, wie es der Fall wäre, wenn der Schuldner
schon eine Ausbildung hätte. Sogar Babys können Schulden
haben.

Wie das?
Babys sind doch nicht geschäftsfähig?
Dementsprechend können sie doch auch keine Schulden haben?

Dachte ich zumindestens…

Bitte um Aufklärung.

Grüße

Fonz

Babys sind nicht geschäftsfähig, haben aber gesetzliche Vertreter. Außerdem muss man nicht zwingend ein Rechtsgeschäft abschließen, um eine Verbindlichkeit am Hals zu haben. Wenn ein Baby zum Beispiel 1.000.000 Euro erbt, kann es Pflichtteilsberechtigte geben, die vom Baby ihren Pflichtteil einfordern.

Levay

Ich gehe davon aus, dass es sich hier um ein Darlehen handelt.

Das Darlehen wird entweder dann zur Rückzahlung fällig, wenn es gekündigt wird oder aber zu dem Zeitpunkt, der im Darlehensvertrag genannt worden ist.

Die Verjährung bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Das Darlehen verjährt grundsätzlich nach drei Jahren.

Zu prüfen wäre noch, ob der Darlehensnehmer bei Abschluss des Darlehensvertrages überhaupt geschäftsfähig war.

Es kam nie zu einem Darlehensvertrag. Nur zu einem Zettel, auf dem der „Nehmer“ per Unterschrift bestätigt hat, dem „Geber“ das Geld zu schulden.

Und warum schuldet er ihm das Geld?

Es kam nie zu einem Darlehensvertrag. Nur zu einem Zettel, auf
dem der „Nehmer“ per Unterschrift bestätigt hat, dem „Geber“
das Geld zu schulden.

Und was ist die mündliche Vereinbarung bezüglich des geschuldeten Gelds gewesen? Verträge müssen nicht schriftlich sein.

Grüße,
Sebastian

Wenn Geld verliehen worden ist, liegt ein Darlehen vor. Ob der Vertrag oder der Zettel als Darlehen bezeichnet worden ist oder nicht, ist unerheblich. Wichtig ist die rechtliche Unterscheidung, ob Geld verliehen worden ist (Darlehen) oder ob z. B. ein Schuldanerkenntnis unterschrieben wurde.