Erblasser hinterläßt zwei Erben.
A) Ist Alleinerbe
B) Ist Pflichtteils bzw. Vermächtniserbe.
Anwalt von B) fordert Alleinerbe A) auf, eine bestimmte Summe zu einem bestimmtem Datum für den Mandaten B) auf das Anwaltskonto zu überweisen.
Beim Notar weist man Alleinerbe A) darauf hin, dass Mandat B) eine Verzichtserklärung unterschreiben soll, damit die Bezahlung nicht dann als Schenkung gewertet werden könnte und Alleinerbe A) nicht nochmal bezahlen muß, wenn Mandat B) dieses nochmal fordert.
Ist das so?
Danke
Ritter_10