Hallo zusammen,
eine kurze Frage. Ich habe dieses Jahr Geld bei einer Bank angelegt. Die Zinsgutschrift erfolgt nächstes Jahr. Muss ich bereits dieses Jahr den Sparerfreibetrag eintragen lassen oder erst nächstes Jahr wenn die Gutschrift erfolgt?
Bin mir da nicht ganz sicher.
Danke für eure Antworten.
Gruß
Holger
Hallo Holger,
die Versteuerung erfolgt nach dem Zuflussprinzip. Der Freistellungsauftrag muss also erst bei Zinsgutschrift (naechstes Jahr) gestellt werden.
Gruss,
Alfred