Wann spricht man von einem Mangelfolgeschaden?

Angenommen, ein Kunde bekommt heute einen Geschirrspüler über ein Versandhaus geliefert - zusammen mit der von ihm bestellten Zusatzgarantie (Gesamtgarantie beträgt somit also 48 Monate). In dieser Garantieurkunde steht, dass Mangelfolgeschäden von der Gewährleistung ausgeschlossen sind. Aber was ist ein Mangelfolgeschaden?? Kunde weiß das nicht und es ist nicht näher erläutert.
Ist für den Kunden die zusätzliche Garantie, die ja auch ihren Preis hat, überhaupt sinnvoll?

Danke & viele Grüße
Free

Hallo Free,

Angenommen, ein Kunde bekommt heute einen Geschirrspüler über
ein Versandhaus geliefert - zusammen mit der von ihm
bestellten Zusatzgarantie (Gesamtgarantie beträgt somit also
48 Monate). In dieser Garantieurkunde steht, dass
Mangelfolgeschäden von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
Aber was ist ein Mangelfolgeschaden?? Kunde weiß das nicht und
es ist nicht näher erläutert.

Wenn das Gerät einen Mangel hat und durch diesen Mangel weitere SChäden verursacht werden …

Also im Werk hat einer eine Dichtung vergessen einzubauen. Dadurch steht nun die Küche des Kunden unter Wasser.

Der Mangel ist die vergessene Dichtung. Diese wird dann auf Garantie kostenlos nachträglich eingebaut.
Die zum Badesee umfunktionierte Küche ist ein Folgeschaden, welcher nicht vom Hersteller bezahlt wird.

MfG Peter(TOO)

Hallo!

Angenommen, ein Kunde bekommt heute einen Geschirrspüler über
ein Versandhaus geliefert - zusammen mit der von ihm
bestellten Zusatzgarantie (Gesamtgarantie beträgt somit also
48 Monate). In dieser Garantieurkunde steht, dass
Mangelfolgeschäden von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
Aber was ist ein Mangelfolgeschaden?? Kunde weiß das nicht und
es ist nicht näher erläutert.
Ist für den Kunden die zusätzliche Garantie, die ja auch ihren
Preis hat, überhaupt sinnvoll?

Wenn in einer Garantieurkunde über einen Garantievertrag steht, dass Mangelfolgeschäden von der Gewährleistung ausgeschlossen seien, dann müsste man denjenigen, der das formuliert hat, eigentlich sofort kündigen, weil allein schon die Formulierung juristisch mehr als schwach ist. Es ist zwar durchaus so, dass die Verwendung falscher Begriffe keine Rechtsfolgen nach sich zieht, aber es ist dann schon oft sehr schwierig herauszufinden, was wirklich gemeint ist.
Ob es sinnvoll ist, zustätzlich einen Garantievertrag abzuschließen kann man generell nicht sagen, das hängt vom Inhalt des Vertrages und des Geschäftes ab.

Ein Mangelfolgeschaden ist ein Schaden, der auf Grund eines Mangels entsteht. Vereinfacht gesagt: Ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes (da geht es immer um die Haftung für Schlechtleistung - und zwar um Sach- und Rechtsmängel) liegt immer dann vor, wenn schlechter geleistet wird, als der Schuldner zu leisten verpflichtet ist. Wenn nun auf Grund dieser Schlechtleistung, also des Mangels, ein (vom Mangel verschiedener) Schaden entsteht, dann ist das ein Mangelfolgeschaden. Also du kaufst einen neuen Autoreifen. Dieser ist aber mangelhaft und platzt während der Autofahrt. Du fährst daher mit dem Auto gegen einen Baum. Der Schaden am Auto und am Baum (und evtl. der Schaden an deiner Person) ist ein Mangelfolgeschaden.

Gruß
Tom

Zusatzgarantie
Hallo,

Geschirrspüler
Zusatzgarantie (Gesamtgarantie beträgt somit also 48 Monate)
Ist für den Kunden die zusätzliche Garantie, die ja auch ihren
Preis hat, überhaupt sinnvoll?

Wie lange hält im allgemeinen bei Dir ein Geschirrspüler?
Wenn das Gerät, wie bei allen von mir gekauften Elektrogeräten, frühestens nach 6-8Jahren mal eine Reparatur hat, ist die Zusatzgarantie für die Katz. Wenn Du Dir aber irgendein Billigteil gekauft hast und davon ausgehen musst, daß es nach 3 Jahren auseinanderfällt, solltest Du evt. die Zusatzgarantie mitkaufen. Kommt aber natürlich auch darauf an, was da genau drinsteht. Wenn Verschleiß nicht versichert ist, nur Ersatzteile und kein Arbeitslohn enthalten ist, das Gerät gebracht werden muss, das ganze dann auch noch das gleiche wie die Maschine selbst kostet… Und schließlich kommt es auch darauf an, wie ‚heftig‘ Du das Gerät benutzt. Die Wenignutzer zahlen immer für diejenigen mit, die alles kaputtkriegen.

Also: das kann man pauschal nicht sagen. Aber Du kannst allgemein davon ausgehen, daß der Preis für eine Zusatzgarantie vom Anbieter so berechnet wird, daß er nach Abzug aller seiner Kosten (Reparaturen, Verwaltung, Rücklagen) immer noch was übrig behält.

Gruß
Axel (der sowas für sich niemals bezahlen würde, weil er nur Qualitätsware beim Händler vo Ort kauft)

frage weiter…
Danke für Eure Antworten. Aha, ich dachte mir auch schon sowas, aber dachte noch dazu, dass es auch ein Mangelfolgeschaden sein könnte, wenn bspw. ein Mangel behoben wurde, das jedoch vielleicht nicht richtig (falsches Teil, nicht richtig festmontiert o.ä.), so dass ein weiterer Mangel entsteht oder durch die Behebung noch ein weiterer - nicht gleich offensichtlicher - Schaden entstand.

Jetzt ist mir nochwas fraglich:

Angenommen, es geht um ein AEG Geschirrspüler, vom Kunden bestellt über ein namhaftes Versandhaus… mit eben dieser Garantieverlängerung, Gesamtgarantie somit 48 Monate, statt 24 Monate.

Und weiter angenommen, folgende Punkte im Bedienungsheft sind dem Kunden unklar.

Unter Punkt 1. steht u.a. folgendes:
„Zeigt sich der Mangel nach 6 Monaten auf Übergabezeitpunkt, so hat der Verbraucher nachzuweisen, dass das Gerät bereits im Übergabezeitpunkt mangelhaft war.“

Wie geht das? Somit wenn nach Ablauf 6 Monate der Geschirrspüler aus irgendwelchem Grund und nicht durch Kunden verursachten Schaden kaputt geht, steht Käufer in Nachweispflicht, dass dieser Mangel schon ab Übergabezeitpunkt vorhanden war? Wenn es so wäre, dann hätte Käufer ihn doch nicht behalten oder?

und unter Punkt 5.
Bei geleisteter Garantie - „… ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.“

Ist dann somit ein Teil vom Geschirrspüler nicht mehr sein Eigentum, muss er das somit irgendwann zurückerstatten? Bsp bevor er den Geschirrspüler vielleicht nach 3 Jahren oder so andersweiter veräußert, verschenkt oder wie auch immer ?

Das ist doch Murks oder?

Kann Käufer/Kunde die Zusatz-Garantie auch innerhalb 14 Tagen wiederrufen oder müsste er sonst das ganze Gerät zurückgeben?

viele Grüße
Free

Hallo Axel,

es ist wohl ein Markengerät. Aber - Kunde hatte noch nie einen Geschirrspüler :o) …kennt sich also damit nicht so aus, wie lange die i.d.R. halten. Von Markengeräten auch schon im Stich gelassen… Zudem hat Kunde gerade eine Allesgehtkaputt-Phase und war unsicher und hat somit lieber die Zusatzgarantie mit bestellt. Nach dem was er jedoch im Garantie-/Bedienungsheft gelesen hat, ist er sich aber unsicher, ob das so eine gute Entscheidung mit der Langzeitgarantie war.

Kann man diese widerrufen oder muss man dann alles zurückgeben, in dem Fall, auch den Geschirrspüler?

Die Langzeitgarantie beinhaltet übrigens Ersatzteile und Arbeitslohn. Fahrtkosten sind vom Kunden zu tragen.

Viele Grüße
Free

Verlängerung der Verjährungsfrist?
Hallo!

Also man müsste da jetzt den ganzen Text des „Garantievertrages“ kennen, sonst kann man eigentlich nichts dazu sagen. Nach dem was du jetzt zitiert hast, klingt das überhaupt nicht nach Garantie. Die sogenannte „Garantieverlängerung“ wäre da keine Garantieverlängerung, sondern eine Verlängerung der Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Gewährleistungsmängeln (also Sach- und Rechtsmängeln).

Also wenn zum Zeitpunkt der Übergabe ein Mangel vorliegt, hast du zwei Jahre Zeit, diesen Mangel gerichtlich geltend zu machen. Mit einer solchen Verlängerung hättest du Zeit, diesen bei der Übergabe (!) vorliegenden Mangel innerhalb von drei Jahren gerichtlich geltend zu machen. Mit einer Garantie hätte das dann überhaupt nichts zu tun (auch wenn das Wort „Garantie“ darin vorkommt - aber wie gesagt: es kommt immer auf den Inhalt an, nie auf den Begriff).

Gruß
Tom

Hallo,

es ist wohl ein Markengerät.

Das ist doch schonmal prima.

Aber - Kunde hatte noch nie einen
Geschirrspüler :o) …kennt sich also damit nicht so aus, wie
lange die i.d.R. halten.

Kommt eben auch stark auf die Nutzung an. Bei einer Familie mit zehn Kindern Läuft das Ding öfter als in einem Einpersonenhaushalt, in dem das einzige Familienmitglied selten Besuch hat und größeres per Hand abwäscht.
Aber ein paar Jahre sollte es im Durchschnitt schon klappen.
Und: bei Markengeräten gibt es im allgemeinen auch eine Herstellergarantie, was dann aus den mitgegebenen Unterlagen hervorgehen müsste. Wobei wiederum Versandhändler genau an der Stelle sparen könnten…

Von Markengeräten auch schon im Stich gelassen…

Tja, Pech haben kann man immer. Außerdem sind auch Markengeräte inzwischen nicht immer Qualitätsprodukte - viele Markenhersteller haben aufgrund entsprechender Nachfrage auch zugekaufte Billigware im Sortiment.
Manchmal sieht man das dann am Preis…

Zudem hat Kunde gerade eine Allesgehtkaputt-Phase
und war unsicher und hat somit lieber die Zusatzgarantie mit
bestellt.

So eine Phase hatte ich letztens auch. Was aber vielleicht Zufall ist oder vielleicht daran liegt, daß es einem einfach aus irgendwelchen Gründen aufgefallen ist (subjektive Wahrnehmung) oder vielleicht auch mehrere Geräte ganz einfach Zeitgleich das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben.
Ich hab da ganz einfach auf ‚Zufall‘ getippt und mir weiter keine Gedanken gemacht (nur eine Zeitlang verstärkt auf überflüssige Ausgaben verzichtet, bis die Finanzen wieder in Ordnung waren).

Nach dem was er jedoch im Garantie-/Bedienungsheft
gelesen hat, ist er sich aber unsicher, ob das so eine gute
Entscheidung mit der Langzeitgarantie war.

Da kann ich leider nichts zu sagen. Ich weiß nicht, was die Zusatzgarantie gekostet hat und was es für einen Aufwand bedeuten würde, alles zurückzuschicken.

Kann man diese widerrufen oder muss man dann alles
zurückgeben, in dem Fall, auch den Geschirrspüler?

Entweder alles widerrufen (Versandgeschäft hat eine Rückgabefrist, steht ganz sicher in den Lieferbestimmungen) oder eben so annehmen, wie es ist.
Ich glaube nicht, daß man da von zwei getrennten Verträgen ausgehen und den einen ohne den anderen widerufen kann. Aber: ianal!
Vielleicht mal beim Versandgeschäft anrufen? Die sind auf zufreidene Kunden angewiesen und vielleicht kulanter, als sie sein müssen.

Aber, wie gesagt, vielleicht ist ja einfacher, alles so zu behalten wie bestellt, inklusive Zusatzgarantie.

Die Langzeitgarantie beinhaltet übrigens Ersatzteile und
Arbeitslohn. Fahrtkosten sind vom Kunden zu tragen.

Und die Fahrtkosten wären wie hoch? Gibt es Servicestützpunkte oder kommt jemand aus Paris zur Reparatur? Oder muß/kann man im Fehlerfall das Gerät einschicken (würde dann wohl etwa 75Euro für einen Weg kosten)?

Beim Händler vor Ort weiß man das…

Gruß
Axel