ich wollte mal fragen ob man in dem folgenden Fall eine Arbeitnehmerüberlassung braucht:
und zwar eine Einzelunternehmerin hat zwei Angestellte einmal ihren Lebensgefährten und noch einen anderen beide fahren LKW sie besitzt aber selber keinen sondern schickt beide Fahrer zu anderen Transportunternehmen die eigene LKW haben und läßt beide dort fahren. Sie schreibt den Firmen dann eine Rechnung.Die Firmen haben aber nichts mit ihrer Firma zu tun.
Danke schonmal für die antworten
Was ist der Firmeninhalt Ihrer Firma?
Also klingt schon nach Verleih von Personal, wenn Sie ausschließlich diese LKW-Fahrer verleihen (AÜ-Erlaubnis erforderlich).
Zu prüfen wäre der Vertrag, den Sie mit dem anderen Unternehmen schließen. Ist es ein Werkvertrag, also keine stundenweise Abrechnung,sondern die Erfüllung eines Werkes/Auftrages, sieht es m.E. anders aus.
Sie gibt an eine Transportfirma zu haben.
Soviel wie ich weiß erfolgt die Rechnungstellung alle 14 Tage und berechnet wir pro Tag was der jeweilige Fahrer gefahren ist. Ein schriftlicher vertrag mit den Firmen wird nicht geschlossen es wird alles nur telefonisch geregelt das ist ja das komische
Sollten Bayern zuständig sein, gibt die Regionaldirektion, H. Funk, bestimmt gern Auskunft: 0911 179-4210 oder kann Ihnen einen Ansprechpartner nennen.
Sie gibt an eine Transportfirma zu haben.
Soviel wie ich weiß erfolgt die Rechnungstellung alle 14 Tage
und berechnet wir pro Tag was der jeweilige Fahrer gefahren
ist. Ein schriftlicher vertrag mit den Firmen wird nicht
geschlossen es wird alles nur telefonisch geregelt das ist ja
das komische
super dankeschön für die Antworten und bei dem Ansprechpartner erfahre ich auch wo ich mich hinwenden kann wenn das was in dieser Firma geschieht nicht rechtens ist oder?
= Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern, zuständig für AÜs. Hier hatte ich mal eine ähnlich gelagerte Frage gestellt…
Viel Erfolg!
super dankeschön für die Antworten und bei dem Ansprechpartner
erfahre ich auch wo ich mich hinwenden kann wenn das was in
dieser Firma geschieht nicht rechtens ist oder?
Halo Nancy,
also eine Arbeitnehmerüberlassung bezieht sich auf Personen und nicht auf Fahrzeuge. Wenn die beiden Mitarbeiter von enem anderen Unternehmen die Fahrzeuge gegen Rechnung nutzen, entsteht ein Dienstleistungsvertrag. Dafür ist keine Verleiherlaubnis nötig, es sei denn sie würden die Fahrten die sie tätigen nicht für ihren Arbeitgeber erledigen, sondern für den Verleiher der Fahrzeuge, also auch im Namen des LKW-Verleihers.