Hallo,
könnt Ihr helfen bitte?
Beispiel:
„Dieser Privatverkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ soll laut Rechtssprechung bei z.B. Ebay- Verkäufen von jeglichen Ansprüchen freistellen.
OK,ob das so ist, gehört wohl eher ins Brett „Recht usw…“
Aber darum geht es mir bei dieser Frage nicht.
Vielmehr frage ich mich, wann „ß“ oder „ss“ geschrieben/ getippt wird.
Muss(ß)es heiss(ß)en "…unter Ausschluß oder unter Ausschluss?
Ich hoffe, Ihr wisst, was gemeint ist.:
Wann schreibt man ein „ß“, statt doppelt s?
Gibt es dazu einprägsame Regeln?
Willst Du dich drauSSen zu etwas äuSSern ;-»?
Hallo Carsten,
im Prinzip stimmt Deine Regel, dass man nach einem langen Vokal und nach ei immer ß schreibt.
Die Regel gilt allerdings für alle Diphthonge (Doppellaute); man schreibt also drau ß en, äu ß ern.
Die Diphthonge eu und ai gibt es auch noch. Zu eu ist mir als Beispiel nur Preu ß en eingefallen, mit ai habe ich nichts gefunden