Ein großes HALOO an alle.
Wann darf ein Anwalt ein Manadat nicht mehr vertreten, weil er in einem Interessenkonflikt steht? Ich kann mir das nichts drunter vorstellen - habt ihr Beispiele?
Hey,
ganz einfaches Beispiel:
Es gibt zwei streitende Parteien A und B.
Der Anwalt darf nicht zugleich A und B vertreten.
Rechtsgrundlagen und entsprechendes mehr gibts hier:
http://rak-muenchen.de/rechtsanwaelte/berufsrecht/interessenkollision.html
Gruß D-T
Hat das nicht eher was mit den Interessen des Anwalts an sich zu tun? Also bei wikipedia steht folgendes dazu:
Ein Interessenkonflikt ist eine Situation, in der das Risiko besteht, dass sekundäre Interessen persönlicher oder institutioneller Art die primären Interessen gefährden.
und weiter:
Rechtsanwälte dürfen nach § 43a Abs. 4 BRAO in derselben Rechtssache keine widerstreitenden Interessen vertreten und unterliegen auch nach § 3 BORA einem standesrechtlichen Verbot, sich in Ausübung ihrer Tätigkeit in Interessenkonflikte zu begeben.[5]
Jetzt bin ich aber selbst verwirrt, jemand juristisch besser aufgestellt??
Hey Du hast es ja schon dargestellt:
Rechtsanwälte dürfen nach § 43a Abs. 4 BRAO in derselben Rechtssache keine widerstreitenden Interessen vertreten und unterliegen auch nach § 3 BORA einem standesrechtlichen Verbot, sich in Ausübung ihrer Tätigkeit in Interessenkonflikte zu begeben.[5]
Das ist das, was ich Dir oben bereits dargestellt haben.
Stell Dir vor Du und Dein Nachbar streiten sich, wäre nun blöd, wenn der RA beide vertritt oder? Das wäre ein Interessenskonflikt. Er vertritt Deine Interessen, aber er soll gleichzeitig die Interessen Deines Nachbars vertreten, das kann nicht funktionieren…
Jedenfalls nicht wenn beide zu ihrem Recht kommen und vernünftig vertreten sein wollen ![]()
Ein Staatsanwalt kann in Fällen, in denen dieser ein Verbrechen Anklagt ja auch nicht gleichzeitig Anwalt des Verteidigten und Anwalt des Staates sein ![]()
Gruß D-T