Hallo
Habe eine Eigentumswohnung gekauft in der ich selbst wohnen werde.
Nach welcher Zeit kann ich diese steuerfrei verkaufen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Danke
Norbert
Hallo
Habe eine Eigentumswohnung gekauft in der ich selbst wohnen werde.
Nach welcher Zeit kann ich diese steuerfrei verkaufen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Danke
Norbert
immer (eigentlich)
Hi,
Gewinne aus der Veräußerung einer vollständig selbst genutzten Wohnimmobilie sin immer steuerfrei, egal, wie schnell sie nach dem Kauf wieder veräußert wird. Allerdings wirst Du Dir einige Fragen gefallen lassen müssen, wenn Du sie innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes wieder verkaufst, z.B. innerhalb eines Jahres.
Gruß
Christian
Hallo Norbert,
such mal nach ‚Spekulationssteuer‘
Ich glaube, die Karrenzzeit zwischen Kauf und Verkauf beträgt bei Immobilien 5 Jahre (Aktien: 1 Jahr).
Tschuess Marco.
hallo norbert,
Habe eine Eigentumswohnung gekauft in der ich selbst wohnen
werde.
Nach welcher Zeit kann ich diese steuerfrei verkaufen.
die lösung deines problems ist in § 23 abs. 1 nr. 1 s. 2 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p23kf…:
"(1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind
solange du die wohnung also ausschließlich selbst bewohnst, fällt keine einkommensteuer an. wenn du sie nach der eigennutzung noch vermietest oder längere zeit leerstehen lässt und dann erst verkaufst, hält das finanzamt (nicht nur bei der grunderwerbsteuer) seine hand auf. wenn du allerdings bei der veräußerung einen verlust machen solltest (z.b. weil die grundstückspreise zwischenzeitlich gefallen sind), kannst du diesen verlust mit deinen gewinnen aus „privaten veräußerungsgeschäften (so heißen die spekulationsgewinne jetzt)“ verrechnen.
die „spekulationsfrist“ beträgt bei immobilien nicht (wie unten fälschlich behauptet) 5 jahre, sondern 10.
viele grüße
gunnar
Hi,
5 Jahresfrist prüft man bei der Unterscheidung, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegt (mehr als 3 Objekte innerhalb von 5 Jahren). Bei weiteren Indizien werden die Verkäufe bis zum 10 Jahreszeitraum mit hinzugerechnet.
Einkünfte nach § 23 EStG werden bereits bei einem Objekt berechnet. Die Frist hierfür ist 10 Jahre.
Viele Grüße
Cirwalda
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