Wann Steuerklasse bei Mutterschaftsgeld wechseln?

Hallo zusammen,

hier eine Frage aus dem Lohnsteuerrecht:

Frau x bekommt von November 2008 bis Februar 2009 Mutterschutzgeld (13 € von der Krankenkasse, den Rest vom AG). Hat es einen Einfluss auf die Höhe des Mutterschutzgeldes wenn die Lohnsteuerklasse zum Januar 2009 von IV auf V geändert wird?

Hat die Änderung der Lohnsteuerklasse im Januar Einfluss auf das Elterngeld (wird ab Februar gezahlt)?

Meiner Meinung nach zählen für das Mutterschutzgeld/Elterngeld als Grundlage zurückliegende Monate (3 bzw. 12 Monate) und deren Steuerklasse. Ist das korrekt?

Welcher Zeitraum zählt für die Errechnung des Arbeitslosengeldes (Zeitraum des Mutterschutz- und Elterngeldes oder die Zeit vor der Geburt des Kindes), falls Frau x durch Insolvenz des AG während der Elternzeit arbeitslos wird? Was hat ein Steuerklassenwechsel hier für Auswirkungen?

Vielen Dank für eine Antwort
Schöne Grüße
Naseweis

hier eine Frage aus dem Lohnsteuerrecht:

Deine Fragen haben mit der Lohnsteuer an sich gar nichts zu tun.

Frau x bekommt von November 2008 bis Februar 2009
Mutterschutzgeld (13 € von der Krankenkasse, den Rest vom AG).
Hat es einen Einfluss auf die Höhe des Mutterschutzgeldes wenn
die Lohnsteuerklasse zum Januar 2009 von IV auf V geändert
wird?

Nein.

Hat die Änderung der Lohnsteuerklasse im Januar Einfluss auf
das Elterngeld (wird ab Februar gezahlt)?

Keine Ahnung.

Meiner Meinung nach zählen für das Mutterschutzgeld/Elterngeld
als Grundlage zurückliegende Monate (3 bzw. 12 Monate) und
deren Steuerklasse. Ist das korrekt?

Mutterschaftsgeld: Durchschnittliches Nettogehalt der letzten 3 Monate vor Beginn Mutterschutz.

Elterngeld: keine Ahnung

Hat es einen Einfluss auf die Höhe des Mutterschutzgeldes wenn
die Lohnsteuerklasse zum Januar 2009 von IV auf V geändert
wird?

Nein, kann geändert werden

Hat die Änderung der Lohnsteuerklasse im Januar Einfluss auf
das Elterngeld (wird ab Februar gezahlt)?

Nein

Meiner Meinung nach zählen für das Mutterschutzgeld/Elterngeld
als Grundlage zurückliegende Monate (3 bzw. 12 Monate) und
deren Steuerklasse. Ist das korrekt?

Ja

Welcher Zeitraum zählt für die Errechnung des
Arbeitslosengeldes (Zeitraum des Mutterschutz- und
Elterngeldes oder die Zeit vor der Geburt des Kindes), falls
Frau x durch Insolvenz des AG während der Elternzeit
arbeitslos wird? Was hat ein Steuerklassenwechsel hier für
Auswirkungen?

Das müsste das Entgelt vor dem Mutterschutz/Elternzeit sein. Das Arbeitsamt wird den Wechsel in die „ungünstigere“ Steuerklassse berücksichtigen, so dass man durch den Stklassenwechsel das Arbeitslosengeld mindert.

Jörg