Hallo zusammen,
hier eine Frage aus dem Lohnsteuerrecht:
Frau x bekommt von November 2008 bis Februar 2009 Mutterschutzgeld (13 € von der Krankenkasse, den Rest vom AG). Hat es einen Einfluss auf die Höhe des Mutterschutzgeldes wenn die Lohnsteuerklasse zum Januar 2009 von IV auf V geändert wird?
Hat die Änderung der Lohnsteuerklasse im Januar Einfluss auf das Elterngeld (wird ab Februar gezahlt)?
Meiner Meinung nach zählen für das Mutterschutzgeld/Elterngeld als Grundlage zurückliegende Monate (3 bzw. 12 Monate) und deren Steuerklasse. Ist das korrekt?
Welcher Zeitraum zählt für die Errechnung des Arbeitslosengeldes (Zeitraum des Mutterschutz- und Elterngeldes oder die Zeit vor der Geburt des Kindes), falls Frau x durch Insolvenz des AG während der Elternzeit arbeitslos wird? Was hat ein Steuerklassenwechsel hier für Auswirkungen?
Vielen Dank für eine Antwort
Schöne Grüße
Naseweis