Wann Steuerklasse wechseln bei Scheidung?

Hallo,

im Februar nächsten Jahres ist das Trennungsjahr beendet und die Scheidung geplant. Was muss ich beim Steuerklassenwechsel beachten, wann beantrage ich es? Zur Zeit haben wir beide die Steuerklasse IV.
Meine Tochter (10) und mein Sohn (z.Zt. Student) wohnen bei mir. Wie ist das mit dem Kinderfreibetrag?
Ich weiß leider nicht Bescheid und möchte auch keinen Fehler machen.
Kann mir jemand hilfreiche Tipps geben?
Vielen Dank

Hallo,
im Trennungsjahr sind die Scheidungswilligen noch gemeinsam beider Steuer veranlagt, also beide Steuerklasse 4.
In den Folgejahren dann Steuerklasse II für Sie und Steuerklasse I für Ihren exmann und für jeden 1 Kind.
Alles Gute

Steuerklassen kann man sofort bei der Trennung ändern lassen(allerdings dann steuerliche Nachteile für Nochehemann,da er dann automatisch in steuerklasse I rutscht), wenn Einkommenssteuerjahresausgleich von finanzamt für das laufende Jahr nicht mehr zusammen veranlagt wird, (rückzahlungen müssen dann auch geteilt werden)
Auf der zuständigen Gemeinde nachfragen ist gebietsabhängig. schnellstmöglich dann umschreiben lassen lohnsteuerklasse II für alleinerziehende, macht netto viel Geld aus.
kinderfreibeträge werden steuerlich geteilt wenn unterhalt bezahlt wird,jeder bekommt ein 1/2 kind.
sonst wird das kindergeld hälftig vom unterhalt abgezogen.(steuerliche gleichheit)
alles Gute

Hallo,
soweit ich weiß, beginnt die neue Steuerklasse mit mit dem ersten vollen Kalenderjahr, welches auf die Scheidung beginnt. Also bei Scheidung in 2012 machen Sie dann noch mit Ihrem Mann zusammen die Steuererklärung für 2012 und ab 2013 hat dann jeder eine andere Steuerklasse. Zu den Kindern:wahrscheinlich hat jeder ein Kind auf seiner Lohnsteuerkarte.
Sie können auch einfach beim Finanzamt anrufen; die geben dort Auskunft. Alles Gute!

Hallo RiverSide,

bitte entschuldige meine verspätete Meldung, aber mein Internet war einige Tage lang ausgefallen.

Scheidung und Steuerangelegenheiten sind ein schwieriges Thema, weil es für jeden individuell ist. Hier solltest du dich vielleicht bei einem Steuerberater und auch bei dem Finanzamt informieren.

Das Finanzamt hat mir ebenfalls mit guten Informationen bei meiner Scheidung zur Seite gestanden.

Nette Grüße!

Solange die Kinder noch Kindergeldberechtigt sind, dann bekommst Du bei der Scheidung Steuerklasse II und die Kinder werden auf Dich und Deinen Mann jeweils geteilt. Du hättest dann Steuerklasse II/1,0 Dein Ex-Mann Steuerklasse I/1,0.
Falls Dein Mann nicht arbeiten sollte und den Kinderfreibetrag nicht „braucht“ bitte ihn, Dir diesen zu geben. Sobald er ARbeit hat, kann er zum nächsten Kalenderjahr den Freibetrag wie oben genannt bekommen.
Erst wenn der Scheidungstermin durch ist, kannst Du mit dem Scheidungsurteil zum zuständigen Finanzamt gehen und diesen eintragen lassen. Da es aber alles im elektronischen Verfahren abläuft, bekommst Du beim Finanzamt eine Bescheinigung für Deinen Arbeitgeber.

hallo,
sorry, kann ich nicht helfen

lisa

Hallo Riverside,

bitte direkt z.B. das Finanzamt fragen oder eine
Steuerberater. Er kann das aufgrund der individuellen
Einkommensverhältnisse schnell sagen.

LG
Thommy

Hallo,

solange ihr verheiratet seid könnt Ihr wählen. Bei Einigkeit (finanzieller) kann der Steuervorteil dann aufgeteilt werden. Aber bei 4/4 liegen beide Einkommen vermutlich gleich?
Kinderfreibetrag steht dem zu bei dem die Kinder wohnen.
Gerne auch das Finanzamt um Rat fragen. möglicherweise billiger als die Berater.

Gruß
EJM

Hallo, mal direkt beim FA nachfragen, da bekommst du konkrete Auskünfte!!! Viel Glück

Hallo,
normalerweise erhält jeder von den Ehegatten 1 Kinderfreibetrag. Wenn die Kinder bei dir sind, erhältst du nach der Scheidung automatisch die Steuerklasse II. Du musst also nach der Scheidung mit deiner Lohnsteuerkarte (bzw. mit der Mitteilung über die Lohnsteuermerkmale) zum Finanzamt gehen und dort die Eintragungen machen lassen.
Ich hoffe dir damit geholfen zu haben. Für weitere Rückfragen erreichst du mich unter [email protected]
Über eine positive Beurteilung würde ich mich freuen.
Lieben Gruß
Bernd

Im Trennungsjahr kann man abwägen, ob man lieber gemeinsam oder getrennt veranlagt werden möchte. In der Regel ist das eine Rechen-Frage. Wenn einer von beiden erhebliche finanzielle Nachteile durch eine getrennte Veranlagung bekommen sollte, hat er die Möglichkeit, gegen die getrennte Veranlagung Widerspruch einzulegen. Bei der Abwägung ist es ratsam direkt einen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen, z.B. diesen hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidungsanwa…

Der benachteiligte Ehepartner kann bei getrennter Veranlagung auch verlangen, dass er für den entgangenen Betrag entschädigt wird, deshalb sollte man vorab darauf achten, dass keinem von beiden erhebliche Nachteile entstehen.