Wann Steuern zahlen?

Hallo,

eine Frage: Wenn man sich Mitte des Jahres selbstständig macht, zB Juni 2007, wann muss man dann das erste Mal Steuern zahlen? Ende des Jahres oder erst zum „Jahrestag“?

LG

Miss_Sea

Servus,

eine Frage: Wenn man sich Mitte des Jahres selbstständig
macht, zB Juni 2007, wann muss man dann das erste Mal Steuern
zahlen?

(1) USt: Jeweils mit Abgabe der USt-Voranmeldung, zum zehnten des Monats, der auf den Monat folgt, auf den sich die USt-VA bezieht. Jedoch nicht bevor die Abgabe von USt-Voranmeldungen durch das FA angefordert wird (normalerweise zusammen mit Zuteilung der Steuernummer), Voraussetzung: Aufnahme der Tätigkeit ist ordnungsgemäß angezeigt worden. Fälligkeit der Zahlung, die bei der USt-Erklärung ermittelt worden ist: Einen Monat nach Eingang der Erklärung. Beispiel: Unternehmer gibt seine USt-Erklärung 2007 am 31.05.2008 persönlich ab. Er hat eine Differenz der USt-Zahllast zu den Voranmeldungen von 37,50 € ermittelt. Fälligkeit der Zahlung von 37,50 € am 30.06.2008.

(2) ESt: Vorauszahlungen jeweils zum zehnten der Monate 3-6-9-12, wenn Vorauszahlungen festgesetzt worden sind (Bescheid über Festsetzung von Vorauszahlungen ergeht normalerweise zusammen mit der Zuteilung der Steuernummer). ESt-Zahlung: Wird mit dem ESt-Bescheid angefordert, 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Beispiel: ESt-Erklärung 2007 wird fristgerecht am 31.05.2008 abgegeben. Bekanntgabe des Bescheides am 17.07.2008. Fälligkeit der Zahlung 17.08.2008. (alle Daten frei gegriffen, Sa/So habe ich nicht geprüft).

Detailliertere Auskunft gibts bei detailliertem Sachverhalt.

Schöne Grüße

MM