Wann Steuerrückzahlung beantragen bei Auswanderung

Hallo liebes Forum,
ich werde zum Ende Juni unser „schönes“ Deutschland verlassen und in Malaysia meine restlichen Jahre bei einer lokalen Firma dort arbeiten.
Ich habe jetzt also 6 Monate in 2013 in Deutschland gearbeitet und Steuern gezahlt.
Im Januar und April war ich außerdem schon 1 bzw 2 Wochen in Malaysia, allerdings über meinen jetzigen AG.
Mit dem nun vorhersehbarem 2. Halbjahr in Malaysia werde ich dort mehr als 183 Tage in 2013 arbeiten und dank DBA in Malaysia versteuern müssen. Dort zahlt man max 26% Steuer auf in Malaysia erzielte Einkünfte.
Ausländische Einkünfte werden leider nur mit 0% versteuert :stuck_out_tongue:
Wann kann ich beantragen, das das Deutsche FA meine Steuern aus den ersten 6 Monaten in 2013 gefälligst zurückzahlt. Geht das jetzt schon in 2013 oder muss ich bis 2014 warten?
Wie kann ich dem FA in Deutschland dann mitteilen, dass ich nunmehr in Malaysia lebe und meine Steuern zurückhaben möchte, welcher Mantelbogen etc. Geht das auch online mit Elster?
Vielen Dank im voraus
Michael