Wann trifft doppelte Haushaltsführung zu?

Hallo zusammen,

ich habe zur Lohnsteuererklärung - insbesondere zur doppelten Haushaltsführung - folgende Frage:

Doppelte Haushaltsführung liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:

  1. am eigentlichen Wohnort (Lebensmittelpunkt) muss ein Hausstand unterhalten werden
  2. am Arbeitsort muss eine weitere Haushalt vorhanden sein
  3. die Begründung der zweiten Wohnung muss beruflich veranlasst sein.

Nur dann sind meiner Information nach folgende Aufwendungen abzugsfähig:

  • Miete
  • Nebenkosten zur Miete
  • Verpflegungsehraufwand für die ersten drei Monate nach der Begründung
  • Wochenendheimfahrten zum Familienwohnsitz
  • Umzugskosten
  • Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung
  • Zweitwohnungsteuer
  • Maklergebühren

Was aber ist nun noch abzugsfähig, wenn man arbeitsbedingt in einer anderen Stadt tätig ist, dort seinen eigenen Haushalt führt (und dort monatliche Miete zahlt), am Wochenende jedoch regelmäßig nach Hause fährt (zu seinen Eltern, also quasi mietfreies wohnen)? Damit erfüllt man ja nicht mehr die oben beschriebenen drei Voraussetzungen zur doppelten Haushaltsführung. Was ist abzugsfähig? Nur noch die Fahrten vom Elternhaus bis zum Wohnort?

Ich freue mich sehr auf Eure Hilfe!

Gruß
Dave

Hallo,

wenn man in Wohnung A mietfrei (quasi bei den Eltern) wohnt, unterhält man dort keinen Hausstand. Also ist das keine doppelte Haushaltsführung. Punk aus Ende. Das FInanzamt kann den Mietvertrag von Wohnung A als Nachweiss fordern, den es nicht geben dürfte, sonst müßten die Eltern Mieteinannehmen versteuern.

Wenn man lieber bei seinen Eltern wohnt, ist das reines Privatvergnügen! Es entstehen ja keine Mehrkosten dadurch.

Gruss Aron

[MOD] Komplettzitat gelöscht