Sehr geehrte Damen u Herren,
wenn mir ein Haus bzw Grundbesitz von einem lebenden
Gönner eingeschrieben wird, kann ich dann sofort
darüber verfügen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
viele Grüße
wolfbo
Hallo,
rechtlich gesehen ist ausschlaggebend, wer in das grundbuch eingetragen ist.
wenn dein Name drin steht, ist es dein Haus. Meist wird aber ein Dauerwohnrecht (oder irgendwelche anderen Nutzungsrechte der Person) mit eingetragen, d. h. selbst wenn dir das Haus dann gehört, hat der gönner sich rechte daraus vorbehalten(achte auf Lasten und Beschränkungen. Man kann ein Haus zu Lebzeiten übertragen oder als Erbe z. B. im notariell beurkundeten eröffneten Dokument. Ich hoffe das hat dir weiter geholfen.
Die Antwort hat mir geholfen, vielen Dank
Gruß Wolfbo