Wann tritt man in die Kirche ein?

steuer und zuordnung
hi,

Zumindest in der BRD muß
ein Moslem keine Kirchensteuer zahlen und ein von einer zur
anderen KOnfession auch nicht für zwei Kirchen Kirchensteuer
entrichten…

AFAIK muß jeder der formal einer (anerkannten) religionsgemeinschaft angehört, "kirchen"steuer zahlen (auch wenn es gar keine kirche ist). und zwar entweder keiner („ohne bekenntnis“) oder genau einer gemeinschaft (und nicht zwei oder mehreren - das war ja die frage von elke.) also in österreich ist das 100%ig so. (aus meiner persönlichen sicht ist das ein glattes unrecht, da staat und religion vermischt werden.) das zahlen von einer steuer hat natürlich nichts mit den regeln zu tun, mit denen jede glaubensgemeinschaft ihre mitgliedschaften intern verwalten. (das war mit flapsig „religionsrecht“ gemeint, im unterschied zu bürgerlichem recht.) einer „ohne bekenntnis“ wäre nach diversen internen kriterien immer noch mitglied (u.u. bis zum tode). man muß halt unterschieden, aus welcher perspektive man das sehen will.

gruß datafox

Hallo,

Grußformeln sind anscheinend nicht mehr üblich - Schade.

Was meinst Du damit? Hab’ ich irgendwas falsch gemacht? Ist ‚Hallo‘ kein Gruß?

Es geht um eine Freundin - nicht um mich!

Sorry, da hab’ ich beim schreiben meines Postings nicht mehr dran gedacht.

Die Freundin und ihr Mann, haben keine Kinder und nehmen damit
auch keine kostenlosen Dienstleistungsangebote der Kirche in
Anspruch.

Ich kenne weder Deine Freundin noch ihren Mann. Es gibt nur etliche Leute, die aus der Kirche austreten, aber zu Weihnachten…
Btw., die Kirche hilft kostenlos an einigen Stellen, die nicht so offensichtlich sind. Z.B. Besuch bei Kranken / Alten, Betrieb von Kindergärten, div. andere soziale Aufgaben. Vieles kostenlos, einiges zumindest kirchlich subventioniert. Auch wenn man nicht direkt davon profitiert, ist man mittelbar Nutzniesser, indem der Staat nicht dafür sorgen/bezahlen muß.

Der Kirchenaustritt ist bei den Beiden im Gespräch.

Das ist konsequent. Auch wenn ich es nicht schön finde.

Was soll Deine Antwort?
Bist Du für diese Einführung der Kirchensteuer für
NICHTMITGLIEDER einer Kirche oder warum regst Du Dich so auf?

Ich rege mich nicht auf. Ich wollte mit meinem Posting nur erklären, warum die Kirchensteuer sich aus der Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und nicht nur aus dem Einkommen des einen Partners. Übrigens wird das auch so gemacht, wenn die Partner zwei verschiedenen Kirchen angehören.
Natürlich bin ich nicht für die Einführung einer Kirchensteuer für alle.

Axel

Hallo,

AFAIK muß jeder der formal einer (anerkannten)
religionsgemeinschaft angehört, "kirchen"steuer zahlen (auch
wenn es gar keine kirche ist). und zwar entweder keiner („ohne
bekenntnis“) oder genau einer gemeinschaft (und nicht zwei
oder mehreren - das war ja die frage von elke.) also in
österreich ist das 100%ig so. (aus meiner persönlichen sicht
ist das ein glattes unrecht, da staat und religion vermischt
werden.) das zahlen von einer steuer hat natürlich nichts mit
den regeln zu tun, mit denen jede glaubensgemeinschaft ihre
mitgliedschaften intern verwalten. (das war mit flapsig
„religionsrecht“ gemeint, im unterschied zu bürgerlichem
recht.) einer „ohne bekenntnis“ wäre nach diversen internen
kriterien immer noch mitglied (u.u. bis zum tode). man muß
halt unterschieden, aus welcher perspektive man das sehen
will.

Es gibt mehrere Perspektiven, die es bei der Frage zu beachten gilt. Das hängt sicherlich zusammen mit der Absurdutät des Kirchensteuerrechts (über die ich mich hier schon mal ausgelassen habe).
Kirchenmitgliedschaft ist also theologisch, kirchenrechtlich und juristisch („weltlich“) jeweils anders definiert.
Theologisch also durch Taufe und der darin enthaltenene Heilszusage Gottes. Die dadurch einmal begründete Mitgleidschaft zur Kirche (also sicherlich nicht die in dieser WElt) kann diesseitig nicht aufgehoben werden, prinzipiell von niemanden. Strittig ist dabei die Frage bezüglich eines „Glaubensabfalls“ (fängt schon bei der Definition an, wann man denn vom Glauben abfällt und hat theologisch weiterhin damit zu tun, wie man das Verhältnis zu anderen Religionen sieht… Frag’ 10 Theologen und Du erhältst 20 Antworten:wink:.
Kirchenrechtlich: Hier kommt einerseits das weltliche Recht gleich mit ins Spiel (z.B. Kirchensteuer). Relevant in der Praxis m.W. nach nur bei Bestattungen (auch bei Patenschaft). Darf der Verstorbene kirchlich beerdigt werden? Éin jeweils zu entscheidender, in der Regel schwieriger Fall.
Juristisch: Definiert durch Eintritt bzw. Austritt. Dabei geht der Staat davon ab, daß Kinder von Eltern, die Mitglieder der Kirche waren, ebenfalls Mitglieder sind (und umgekehrt).

Kirchenrechtlich und juristisch kann man „ohne Bekenntnis“ sein bzw. einer nicht christlichen Kirche angehören. Theologisch jedoch kann man sein Getauft-sein nicht verlieren. Das Ganze übrigens aus ev.-luth. Sicht.
Dieses Durcheinander führt immer wieder zu Mißveständnissen, auch deswegen wäre ich als überzeugtes Kirchenmitglied dankbar für die Abschaffung der Kirchensteuer in ihrer heutigen Form.
Ach ja, was heißt :AFAIK?
Grüße,
Taju

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hi,

für die Abschaffung der Kirchensteuer in ihrer heutigen Form.

ich auch. ich favorisiere das amerikanische modell, nach dem sich jede gemeinde privat selbst durch spenden erhält.

Ach ja, was heißt :AFAIK?

as far as i know.

grüße
datafox

Hallo Axel,

Grußformeln sind anscheinend nicht mehr üblich - Schade.

Was meinst Du damit? Hab’ ich irgendwas falsch gemacht? Ist
‚Hallo‘ kein Gruß?

es ging mir um das Ende, nur Axel, sonst nix - aber der Pater weiter oben hat Alles weggelassen - ist also akzeptiert.

Die Freundin und ihr Mann, haben keine Kinder und nehmen damit
auch keine kostenlosen Dienstleistungsangebote der Kirche in
Anspruch.

Ich kenne weder Deine Freundin noch ihren Mann. Es gibt nur
etliche Leute, die aus der Kirche austreten, aber zu
Weihnachten…
Btw., die Kirche hilft kostenlos an einigen Stellen, die nicht
so offensichtlich sind. Z.B. Besuch bei Kranken / Alten,
Betrieb von Kindergärten, div. andere soziale Aufgaben. Vieles
kostenlos, einiges zumindest kirchlich subventioniert. Auch
wenn man nicht direkt davon profitiert, ist man mittelbar
Nutzniesser, indem der Staat nicht dafür sorgen/bezahlen muß.

Das betrifft doch aber wieder Alle, nicht nur den Kirchensteuerzahler, folglich subvensioniert der Kirchensteuerzahler die Menschen, die überhaupt keine Kirchensteuer zahlen.

Der Kirchenaustritt ist bei den Beiden im Gespräch.

Das ist konsequent. Auch wenn ich es nicht schön finde.

Es ist logisch - vielleicht sollte man sich in den Kirchen mal darüber Gedanken machen.

Natürlich bin ich nicht für die Einführung einer Kirchensteuer
für alle.

Dann ist es ja gut :wink:

Axel

Gruß
ute