Wann tritt man in die Kirche ein?

Hallo,

wann tritt man offiziell in die Kirche ein?
-mit der Taufe
-mit der Konfirmation/Kommunion
-zum Zeitpunkt des ersten Einzugs der Kirchensteuer

Gruß
vom Haploid

Steuerrechtlich mit der Geburt :smile:

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Hallo Herr Meyer,

wann tritt man offiziell in die Kirche ein?
-mit der Taufe
-mit der Konfirmation/Kommunion
-zum Zeitpunkt des ersten Einzugs der Kirchensteuer

Steuerrechtlich mit der Geburt :smile:

Darf ich nachfragen, weil ich weder kirchlich noch steuerrechtlich gebildet bin - zahlt ein Elternpaar Kirchensteuer anteilig je nachdem wieviele Kinder es hat? Oder zahlt man %ual vom Gehalt, egal ob verheiratet mit und ohne Kinder?

Gruesse, Elke

Steuerrechtlich mit der Geburt :smile:

aber nur wenn man getauft wurde

Gruß Peter

Darf ich nachfragen, weil ich weder kirchlich noch
steuerrechtlich gebildet bin - zahlt ein Elternpaar
Kirchensteuer anteilig je nachdem wieviele Kinder es hat? Oder
zahlt man %ual vom Gehalt, egal ob verheiratet mit und ohne
Kinder?

Hi Elke,

Kirchensteuer zahlt man prozentual von der Lohnsteuer. Üblicherweise 9 % der Lohnsteuer. Insofern sind dann Ehestand, Zahl der Kinder, etc. berücksichtigt.

Klaus

Hallo Haploid,

Mitglied der (kath. u. evgl.) Kirche, d.h. Geschwister von Jesus Christus, wird man durch die Taufe. Das ist eine theologische Aussage, die weltweit gilt. Ihr entspricht die andere Aussage, dass die Taufe unverlierbar ist und nicht rückgängig gemacht werden kann, weil sie ein Geschenk Gottes ist.

Zur Mitgliedschaft gehören (Teilnahme-)Rechte und (Beitrags-)Pflichten. Diese sind von Land zu Land teilweise sehr unterschiedlich organisiert. Staatlichen (von den Kirchen bezahlten) Kirchensteuereinzug gibt es bekanntlich nur in wenigen Ländern. Wer in solchen Ländern bei der staatl. Behörde seinen „Kirchenaustritt“ erklärt, befreit sich konkret nur von der Kirchensteuerpflicht. Kirchlich hat das zur Folge, dass er - sozusagen als „Disziplinarfolge“ - seine Teilnahmerechte verliert.

Gruß,
Peter

Wenn von den beiden Ehepartnern z.B. der eine katholisch und der andere evangelisch ist, dann wird die Kirchensteuer zur Hälfte auf die beiden Kirchen aufgeteilt, auch wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist (bei Gütertrennung bin ich mir da allerdings nicht so sicher). Die Religion der Kinder spielt, wenn ich richtig informiert bin, steuerlich keine Rolle.

Steuerrechtlich mit der Geburt :smile:

aber nur wenn man getauft wurde

Wobei die pränatale Taufe bei den großen Volkskirchen doch eher unüblich ist.

:wink:

Gruß
Arndt

Hallo,

Kirchensteuer zahlt man prozentual von der Lohnsteuer.
Üblicherweise 9 % der Lohnsteuer. Insofern sind dann Ehestand,
Zahl der Kinder, etc. berücksichtigt.

das stimmt So nicht!
Eine Freundin ist in der evangelischen Kirche, ihr Mann gehört keiner Kirche an und trotzdem wird für ihre Kirchensteuer, das Gehalt ihres Mannes mitberechnet, somit kommt sie auf einen viel höheren prozentualen Kirchensteuersatz.
So weit ich weiss, heisst das Kirchgeld.

Gruß
ute

Aber den Priestern tät´s vielleicht gut passen *g

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nochmal ganz genau
Hallo Peter,

Mitglied der (kath. u. evgl.) Kirche, d.h. Geschwister von
Jesus Christus, wird man durch die Taufe. Das ist eine
theologische Aussage, die weltweit gilt. Ihr entspricht die
andere Aussage, dass die Taufe unverlierbar ist und nicht
rückgängig gemacht werden kann, weil sie ein Geschenk Gottes
ist.

Heisst das dann also: ich bleibe mein Leben lang evangelisch, weil ich so getauft bin?
Ausnahme waere, wenn ich einer anderen Konfession oder gar Religion (z.B. Islam) beitrete, weil man wahrscheinlich nicht mehr als eine haben kann … aber ich kann nie NICHTS werden?

Gruesse,
Elke

Heisst das dann also: ich bleibe mein Leben lang evangelisch,
weil ich so getauft bin?
Ausnahme waere, wenn ich einer anderen Konfession oder gar
Religion (z.B. Islam) beitrete, weil man wahrscheinlich nicht
mehr als eine haben kann … aber ich kann nie NICHTS werden?

Hallo Elke,

im Sinn einer körperschaftlichen Zugehörigkeit mit Rechten und Pflichten gilt das natürlich nicht, sobald du deinen Teil dieser Zugehörigkeit beendest. Aber die Kirche versteht sich selbst nicht bloß als Organisation, sondern als sichtbare Seite eines Bundes, den Gott mit Menschen schließt - und niemals kündigt.

Gruß,
Peter

Hallo Ute,wenn das so ist wie Du hier schreibst,dass das Gehalt des konfessionslosen Mannes mitberechnet wird koennte man die Kirche und der Staat(Seuerbehoerde)mit recht als Handlanger des Teufels(Betrueger) bezeichnen,also alle schnellstens austreten!Aber wahrscheinlich gibt es hier eie Differenz zw.heute gueltiges Recht und echter Gerechtigkeit.Was Geld doch aus u.a. Kirche und "Rechts"staat macht.
Gruss Gerhard

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Hallo,
wenn ich das richtig sehe, wird hier die Lohnsteuer von Euch beiden gemeinsam berechnet. Das hat natürlich den Vorteil, daß Ihr gemeinsam weniger Lohnsteuer zahlt (wg. der Progression) aber andererseits eben mehr Kirchensteuer (weil der ‚Hauptverdiener‘ nicht Kirchenmitglied ist). Das ist eben die Kehrseite der Medaille. Andererseits sind evt. die Kinder auch in der Kirche, und die sind eben nicht nur Deine Kinder sondern gemeinsame Kinder. Also sollten auch beide Elternteile dafür Beiträge entrichten. Außerdem ist es ja keineswegs so, daß Du am Einkommen Deines Mannes nicht auch teilhaben würdest - insofern ist eine Kirchensteuer auch für diese Deiner Einnahmequellen durchaus gerechtfertigt.
IMHO gibt es drei Möglichkeiten:
a) Leb’ damit und finde Dich damit ab. Wenn Du an die Kirche glaubst und daran, daß sie einen Sinn hat, entrichte halt auch die Beiträge. Wenn Du sie als zu hoch empfindest, geh’ halt in eine Freikirche, da sind die Beiträge freiwillig (was man eben so freiwillig nennt).
b) Lasst Eure Lohnsteuer getrennt veranlagen (Gütertrennung). Dann zahlst Du nur die Kirchenbeiträge von Deinem Einkommen, aber dafür kassiert der Staat vom besser verdienenden Partner mehr - wesentlich mehr, als die Kirchensteuer jetzt ausmacht.
c) Tritt aus der Kirche aus. Nimm aber dann auch die Folgen für Dich (und Deine Kinder) in Kauf. Dann zahlst Du gar keine Kirchensteuer mehr.
Meckern bringt gar nichts. Bevor Du die Kirchenbeiträge als ungerecht empfindest, überlege Dir, ob es gerecht ist, wenn jemand keine Kirchensteuer zahlt, aber kirchliche Leistungen in Anspruch nimmt.

Axel

Kirchensteuer - Kirchgeld
Hallo Axel,

Grußformeln sind anscheinend nicht mehr üblich - Schade.

Es geht um eine Freundin - nicht um mich!
Die Freundin und ihr Mann, haben keine Kinder und nehmen damit auch keine kostenlosen Dienstleistungsangebote der Kirche in Anspruch.
Der Kirchenaustritt ist bei den Beiden im Gespräch.

Was soll Deine Antwort?
Bist Du für diese Einführung der Kirchensteuer für NICHTMITGLIEDER einer Kirche oder warum regst Du Dich so auf?

Gruß
ute

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Heisst das dann also: ich bleibe mein Leben lang evangelisch,
weil ich so getauft bin?

aus deren sicht ja.

Ausnahme waere, wenn ich einer anderen Konfession oder gar
Religion (z.B. Islam) beitrete,

auch das würde nichts ändern, weil ein eintritt in den islam nicht teil des evangelischen religionsrechts ist. umgekehrt wärst du aus der sicht des islams natürlich moslem.

weil man wahrscheinlich nicht
mehr als eine haben kann

das gilt wiederum nur aus der sicht des staates!

… aber ich kann nie NICHTS werden?

du kannst dich als das definieren, das du selbst willst. was interessieren dich die zuordnungen einer organisation, mit der du gar nicht übereinstimmst? also kannst du genausogut auch nichts sein.

gruß datafox

Die Frage ist zwar im Grundsatz richtig, dennoch stellt sie sich doch ganz anders. Denn treten wir wirklich selbst in die Kirche ein oder werden wir nicht „eingetreten“.

Diese bewusst provokant klingende Formulierung erlaube ich mir, der ich selbst im Ordensstand lebe, nicht um die Kirche anzugreifen, denn es gibt nach der Bibel nur eine Kirche - die konfessionslos und bekenntnisfrei ist - was wir heute haben sind keine Kirchen, sondern Konfessionen und Bekenntnisse.

Über alle dem steht eigentlich Gott selbst und erstaunlicherweise sind sich die meisten Konfessionen und Bekenntnisse - bei aller Uneinigkeit - mindestens schon einmal dahingehend einig, dass Gott allmächtig ist.

Das aber war es leider dann auch schon, insofern ist der Ansatz ein falscher, denn aus meinem Verständnis würde ich darauf antworten, zu keiner Zeit sind wir in die Kirche eingetreten, höchstens einem konfessionellen Bekenntnis beigetreten.

Erlaubt sei mir am Schluss noch eine persönliche Bemerkung, für mich bleibt es erstaunlich, was so alles im vermeintlichen Auftrag und Namen Gottes und dieser „Stellvertreter“ durch den Menschen veranstaltet und nicht zuletzt damit dieser Welt und den Menschen angetan wird.

Das war warum ich mich für ein Leben im Orden und nicht in der „Kirche“, im Verständnis des konfessionellen Bekenntnisses entschieden habe.

Erlaubt sei mir am Schluss noch eine persönliche Bemerkung,
für mich bleibt es erstaunlich, was so alles im vermeintlichen
Auftrag und Namen Gottes und dieser „Stellvertreter“ durch
den Menschen veranstaltet und nicht zuletzt damit dieser Welt
und den Menschen angetan wird.

Das war warum ich mich für ein Leben im Orden und nicht in der
„Kirche“, im Verständnis des konfessionellen Bekenntnisses
entschieden habe.

Das klingt arg nach Lukas 18,11. Ordensleute (die auch die Last einer langen Geschichte tragen) haben dazu allerdings so wenig Anlass wie irgendein anderer Christ.

Gruß,
Peter

Hallo,

Heisst das dann also: ich bleibe mein Leben lang evangelisch,
weil ich so getauft bin?

aus deren sicht ja.

Tatsächlich begründet die Taufe gewisse „Rechte“. Ich habe hier schon mehrfach erläutert, daß „evangelisch“ sein letztlich ähnlich ist wie eine Staatsangehörigkeit zu haben. Man kann beispielweise als Deutscher nach Frankreich gehen und erklären, man wäre nun kein Deutscher mehr, solange man nun keine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat, bleibt man sowohl für Franzosen als auch Deutsche eben Deutscher. Getauft sein heißt erst einmal ein Mitglied der Kirche zu sein. Theologisch (und protestantisch) bedeutet das, gerettet zu sein (womit ich aus anderen Gründen Probleme habe). D.h. also, dem, der getauft wird, wird mit seinem wie auch immer erklärten Austritt aus der Kirche sein Heil nicht abgesprochen.

Ausnahme waere, wenn ich einer anderen Konfession oder gar
Religion (z.B. Islam) beitrete,

auch das würde nichts ändern, weil ein eintritt in den islam
nicht teil des evangelischen religionsrechts ist. umgekehrt
wärst du aus der sicht des islams natürlich moslem.

Ein „evangelisches Religionsrecht“ gibt es nicht. Das evangelische Kirchenrecht bezieht sich auf die verfaßte Kirche. Jedoch würde eine KOnversion zum Islam tatsächlich zur Folge haben, daß man jemanden nicht mehr als Mitglied der evangelischen Kirche ansieht. Ebenso der Wechsel zu einer anderen Konfession. Kirchenrechtlich wird das in der REgel erst bei der „Bestattungsfrage“ relevant. Jedoch seien hier alle versichert, einen „ehemaligen“ Protestanten der seinen Übertritt zum Islam erklärt, wird auch als Moslem angesehen.

weil man wahrscheinlich nicht
mehr als eine haben kann

das gilt wiederum nur aus der sicht des staates!

Also das verwundert mich nun sehr. Zumindest in der BRD muß ein Moslem keine Kirchensteuer zahlen und ein von einer zur anderen KOnfession auch nicht für zwei Kirchen Kirchensteuer entrichten…

… aber ich kann nie NICHTS werden?

du kannst dich als das definieren, das du selbst willst. was
interessieren dich die zuordnungen einer organisation, mit der
du gar nicht übereinstimmst? also kannst du genausogut auch
nichts sein.

Nun ja, die evangelische Kirche hält sich an ihr Bekenntnis (Confessio Augustana). Die Taufe begründet das Heil. Insofern bleibt man auch Christ, wenn man einmal getauft ist. Ein „Abfall“ vom Glauben, d.h. also ein anderes Bekenntnis (und das hieße auch eine andere Religion) ist ein anderer Fall als eben „nichts“ sein zu wollen. Es ist doch auch eigentlich nett von den evangelischen Kirchen, daß sie nicht auch noch meinen definieren zu müssen, unter welchen Umständen Gott seine einmal gemachte Heilszusage zurücknimmt.
Wie der gute Luther sagte: Bezüglich seines Heils hat der Mensch eben keinen freien Willen.

Grüße,
Taju

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‚Steuerrechtlich mit der Geburt‘ stimmt

Steuerrechtlich mit der Geburt :smile:

aber nur wenn man getauft wurde

Hallo Peter,

leider nein - zumindest in meinem Fall nicht.

Meine Eltern sind ev.-lt., ich bin nicht getauft. Dennoch fand sich auf meiner ersten Lohnsteuerkarte der Vermerk „lt“ unter „Kirchensteuer“.

Auf meine empörte Anfrage beim Amt erklärte man mir, den Staat interessiere es erstmal gar nicht, ob ich getauft sei oder nicht: Meine Eltern würden Kirchensteuer abführen, also gehe man davon aus, daß das auch auf mich zuträfe.

Der Gipfel der Absurdität: Ich mußte, um den Eintrag auf meiner Lstk ohne großen Aufwand wieder löschen zu lassen, „pro forma“ eine Kirchenaustrittserklärung unterschreiben (das Ding habe ich heute noch *lol*).

Es wiehert der deutsche Amtsschimmel…

Viele Grüße
Diana (ungetauft aus der ev. Kirche ausgetreten :wink: