Hallo Experten,
ich wurde beim „Zu-schnell-Fahren“ erwischt, habe reumütig alles zugegeben und wurde nun u.a. zu 1 Monat Führerscheinentzug verdonnert.
Da ich den aber für meinen Job brauche, wollte ich die Abgabe in den Sommerurlaub legen. Nun steht da aber innerhalb von 4 Monaten abgeben.
Gibt es einen Trick den Eintritt der Rechtswirksamkeit herauszuschieben?
(Das Schreiben ist vom 4.2. Einspruch möglich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt.)
Vielen Dank im Voraus und Grüße von
Sera
schon gell
bekannt ist der sog. ZU Abwehr Stern
Hi,
einfach mal bei der Bußgeldstelle anrufen und fragen, ob die bei folgendem Prozedere mitmachen:
- Einspruch einlegen, mit Bitte, das Verfahren nicht an die StA abzugeben
- im Mai oder Juni Einspruch zurückziehen (Bescheid damit rechtskräftig)
- in der vorgesehenen Frist den FS abgeben.
Aber bitte wirklich vorher absprechen - nicht jede Bußgeldstelle macht da mit.
Gruß
HaWeThie
Hallo HaWeThie !
Danke für den Tip. Leider habe ich mit derartigen Absprachen schon schlechte Erfahrungen gemacht. Ich rief nämlich bevor ich die OWI zugab dort schon einmal an und schilderte die Situation (Schild übersehen, breite Autobahn mit Seitenstreifen und 120-Schild wegen angebl. fehlenden Seitenstreifen, bisher nie Punkte, Job abhängig von FS etc…
Darauf kam die Aussage ich sollte alles aufschreiben und rüberfaxen und wenn ich in Flensburg noch nicht bekannt bin würde ich lediglich mit einer höheren Geldstrafe versehen werden. Aber denkste, wurde abgelehnt wegen erheblicher Überschreitung. Blödsinn - denn FS ist ja immer erst bei erheblicher Überschreitung weg.
Soviel zu Absprachen mit der Bußgeldstelle.
Aber was ist denn eigentlich schlimm an der Aktion „erst Einspruch und dann zurückziehen“ bzw. was kann passieren wenn ich nicht zurückziehe und was sind überhaupt Gründe die als Einsprcuh zugelassen sein könnten.
Fragen über Fragen und viele Grüße vom Sera
p.s. Hast Du verstanden, was uns Frank A sagen wollte 
Hallo HaWeThie !
Hallo,
Danke für den Tip.
Gern geschehen,
Leider habe ich mit derartigen Absprachen
schon schlechte Erfahrungen gemacht. Ich rief nämlich bevor
ich die OWI zugab dort schon einmal an und schilderte die
Situation (Schild übersehen, breite Autobahn mit
Seitenstreifen und 120-Schild wegen angebl. fehlenden
Seitenstreifen,
entlastet alles nicht
bisher nie Punkte, Job abhängig von FS etc…
Darauf kam die Aussage ich sollte alles aufschreiben und
rüberfaxen und wenn ich in Flensburg noch nicht bekannt bin
würde ich lediglich mit einer höheren Geldstrafe versehen
werden. Aber denkste, wurde abgelehnt wegen erheblicher
Überschreitung. Blödsinn - denn FS ist ja immer erst bei
erheblicher Überschreitung weg.
Soviel zu Absprachen mit der Bußgeldstelle.
Du hast ja nicht geschrieben, wieviel du zu schnell warst.
Bei „knapp drüber“ haben wir schon mal so gehandelt, wie du oben geschrieben hast, bei „Tiefflug“ (190 wo 100 erlaubt) NIE.
Aber was ist denn eigentlich schlimm an der Aktion „erst
Einspruch und dann zurückziehen“ bzw. was kann passieren wenn
ich nicht zurückziehe und was sind überhaupt Gründe die als
Einsprcuh zugelassen sein könnten.
Wenn du nicht zurückziehst, landet die Sache über die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht. Dann kämen bei einer Verurteilung höhere Kosten auf dich zu.
Gruß
HaWeThie
p.s. Hast Du verstanden, was uns Frank A sagen wollte 
nein, habe auch schwer überlegt
Hallo HaWeThie !
Du hast ja nicht geschrieben, wieviel du zu schnell warst.
Bei „knapp drüber“ haben wir schon mal so gehandelt, wie du
oben geschrieben hast, bei „Tiefflug“ (190 wo 100 erlaubt)
NIE.
178 bei 120 ;-(
Wenn du nicht zurückziehst, landet die Sache über die
Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht. Dann kämen bei einer
Verurteilung höhere Kosten auf dich zu.
Okay, aber wieso sollte der Einspruch bei der Bußgeldstelle „parken“? Zurückziehen kann man doch auch noch wenn es schon bei der Staatsanwaltschaft liegt oder?
Gruß und Dank für Deine Geduld 
Sera
Hallo nochmal
178 bei 120 ;-(
Manche Gerichte sehen da schon Vorsatz.
Okay, aber wieso sollte der Einspruch bei der Bußgeldstelle
„parken“? Zurückziehen kann man doch auch noch wenn es schon
bei der Staatsanwaltschaft liegt oder?
Kannst du sogar vor Gericht.
Nur ich bin der Ansicht, schon genug Steuern zu zahlen - die Kosten die du verursachen würdest wären weit höhrer, als das, was du evtl. mehr an Gebühren zahlen müsstest.
Warum einer Behörde mehr arbeit machen, als nötig, vor allem, wenn es dir ja gar nicht darauf ankommt, die Sache gerichtlich klären zu lassen sondern nur um eine „Verschiebung“ des Fahrverbotes.
Gruß
HaWeThie