Wann übergeht bezahlte Ware ins Eigentum?

Hallo,

Ein Kunde bestellt über einen Internetshop einen DVD-Player.
Weil es die Erstbestellung ist, muss er die Ware per Vorkasse bezahlen. Nach Geldeingang verschickt der Händler die Ware und eine Versandbestätigung mit einem Link zum Paketdienst, über den man per Internet erfahren kann, wo sich das Paket im Moment befindet (Tracking-Link).

Als der Kunde ein paar Tage später über diesen Tracking-Link in Erfahrung bringen will, wo die Lieferung bleibt, muss er feststellen, dass die Ware dem Versender (Händler) erfolgreich zugestellt wurde. Erst auf Nachfrage beim Händler erfährt er, dass die Ware aufgrund eines Fehlers in der Lieferadresse wieder zurückgeschickt wurde. Mittlerweile hat der Händler aber den DVD-Player weiterveräußert, und bekommt diesen auch nicht mehr geliefert.

Wie ist hier die rechtliche Situation? Wann geht die Ware in das Eigentum des Käufers? Bereits mit der Zahlung per Vorkasse, oder erst mit der Annahme?. Darf der Händler die Ware in diesem Fall weiterveräussern, obwohl der Kund die Ware bereits bezahlt hat?

Vielen Dank & viele Grüße,
Stebo69

Hallo,

das wird Dich jetzt vielleicht überraschen, aber die Frage, die Du eingangs stellst, ist gar nicht die, die Du stellen willst, und zwar aus juristisch-methodischen Gründen. Juristen fragen immer zunächst nach vertraglichen Ansprüchen (Wer ist wem gegenüber zu einer vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet?) und dann nach der dinglichen Rechtslage (Wer ist Eigentümer einer Sache?). Die reine Frage nach den Eigentumsverhältnissen führt nämlich sehr wahrscheinlich zu dem Ergebnis, dass die Person, die den DVD-Player jetzt besitzt, auch Eigentümer ist, da sie ihn gutgläubig erworben hat.

Aber natürlich war der Händler schon bei Vertragsschluss verpflichtet, dem Käufer die Ware zu übergeben und ihm das Eigentum an ihr zu verschaffen. Er ist dem Käufer also verpflichtet, den vereinbarten DVD-Player zu liefern oder, falls das wirklich unmöglich sein sollte, Schadensersatz in Höhe des Wertes zu leisten.

Ok, Vielen Dank.
Der Händler hat sich in diesem Fall bereit erklärt, ein teureres Nachfolgegerät zum Preis des eigentlich erworbenen Gerätes zu liefern.

Gruß
Stebo69