Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter, jetzt 23, lebte mit einem Mann zusammen, der sie psychisch und physisch quälte.
Im Mai 2009 kam ihre Tochter Lucy zur Welt. Er drängte meine Tochter dazu, den Kontakt zu unserem Teil der Familie abzubrechen, da wir uns weigerten, seine Rechnungen zu bezahlen. Weil er schon seit Jahren keine Ambitionen hat zu arbeiten, drohte er uns, bei Nichtzahlung dafür zu sorgen, dass wir unsere Enkelin nie zu Gesicht bekommen würden. Meine Tochter wurde unter einem Schreibtisch die ganze Nacht in eine Ecke gedrängt, bis sie einwilligte, das Sorgerecht mit ihm zu teilen.
Natürlich eskalierte die Situation sehr bald und häufig. Des Öfteren mit Polizeieinsatz. Letztendlich wurden Mutter und Kind in ein Frauenhaus gebracht, da eine Unterbringung bei mir nicht möglich war, denn Sarah und Lucy wären tagsüber allein im Haus gewesen.
Immer wieder schaffte es der Kindesvater, Sarah zur Rückkehr zu überreden und sie widerrief auch ihre Aussagen, zog Anzeigen zurück.
Das Ganze endete damit, dass Sarah bei strömendem Regen barfuss vor meiner Tür stand. Lucy war von der Polizei in Obhut genommen worden.
Sarah brachte ich in eine Mutter-Kind-Einrichtung, der Partner suchte sich eine neue Freundin, verkaufte Sarahs Eigentum und die Kindessachen und verschwand.
Das Jugendamt hielt Lucy witer fest und wollte meine Tochter überreden, sie zur Adoption freizugeben.
Also kam es zur Gerichtsverhandlung. Der Vater machte der Richterin klar, dass er keine Zeit habe und Sarah beantragte die Rückgabe Lucys. Die Richterin entschied zu Gunsten der Mutter unter der Voraussetzung, dass ein Gutachten erstellt werden müsse.Solange sollte Lucy im Heim bleiben. Sarah, inzwischen wieder schwanger, besuchte regelmässig Lucy mit meiner Mutter und Lucy himmelte die Uroma an. Ich durfte sie leider nicht besuchen, da dies zu viel für das Kind sei.
Nach Wochen tauchte der Vater wieder auf und das Heim teilte meiner Mutter nun mit, dass sie Lucy jetzt auch nicht mehr sehen dürfte und Sarah nur noch Termine mit dem Vater gemeinsam bekäme. Eine Weile später, zog Sarah aus der Einrichtung aus und schloss einen Mietvertrag für eine Wohnung ab, die jedoch noch nicht bezugsfertig war. Wie sich herausstellte, war der vom Vermieter engagierte Arbeiter niemand anders als der Kindesvater, der sich endlos Zeit liess und Sarah anbot, solange bei ihm zu wohnen. Das Jugendamt wies sarah darauf hin, dass ihr Baby nicht in einer Baustelle wohnen könne, doch sie war ganz fixiert auf diese Wohnung und überzeugt, diese wäre bis zur Geburt fertig, was natürlich nicht der Fall war.
Im Krankenhaus stellte man Sarah nun vor die Wahl eine Einverständniserklärung zu unterschreiben, nach welcher das Baby Nina in Betreuung käme, bis eine geeignete Unterbringung vorhanden sei. Mein Angebot, beide bei mir aufzunehmen, wurde ohne Angabe von Gründen oder Prüfung sofort abgelehnt. Sarah könne entweder kooperieren oder Nina würde gerichtlich mitgenommen. Im ersten Falle bekäme sie sie zurück, sobald eine Unterkunft da wäre.
Einen Tag später bezog meine Tochter wieder ihr Zimmer in der Mutter-Kind-Einrichtung und distanzierte sich vom Kindesvater, welcher seine Therapie nun doch nicht angetreten hatte und wieder auf Erziehungsberechtigung drängte. Sarah rief beim Jugendamt an und fragte wann sie Nina abholen könnte. Die Antwort war, das Gutachten sei nun da und sie würden Nina bis zu einer weiteren Gerichtsverhandlung festhalten. Bei einem folgenden Hilfeplangespräch wären weitere Personen, wie die Leiterin der Einrichtung oder Verwandte nicht zugelassen.
Meine Tochter ist nun vollkommen fertig und hat bisher auch keine Kopie des Gutachtens erhalten. Weiss daher auch nichts vom Inhalt.
Meine Frage ist nun:
Wenn meine Enkel in Pflegefamilien aufwachsen sollten, denn darauf könnte es ja hinauslaufen, habe ich als Grossmutter ein Umgangsrecht oder zumindest ein Recht auf die Information, wo sich meine Enkel befinden und ob es ihnen gut geht? Kann ich etwas unternehmen, falls sich herausstellt, dass dem nicht so ist und wie verhindere ich, dass der Kontakt ganz unterbunden wird, zb im Falle einer Adoption?
Ich sorge mich sehr um das Wohl der Kinder und habe Angst sie aus den Augen zu verlieren.
Haben Grosseltern denn keine rechtlichen Möglichkeiten?
Im Voraus vielen, lieben Dank für Ihre Hilfe
Petra
Hallo Petra,
die Situation deiner Enkel ist wirklich schwierig und traurig.
Großeltern haben kein eigenes Recht, es sei denn, sie sind ‚‚wichtige Bezugspersonen‘‘ für ihre Enkelkinder.
Wenn Ihr also bereits einen Kontakt zu Euern Enkelkindern aufgebaut hattet, könnt Ihr in ihrem Interesse ein Besuchsrecht beantragen.
Über ‚‘ Prozesskostenhilfe’’ könntet Ihr hierfür einen Anwalt beantragen.
Viel Glück,
Reinhard
Hallo,
die Situatilon ist äußerst komplex und sprengt m.E. den Rahmen, der über wer-weiss-was.de zu lösen ist. Hast Du schon einmal selbst versucht mit dem Jugendamt zu sprechen und eine Klärung - Besuchsrecht für Dich - herbei zu führen? Ansonsten kommst Du m.E. um die Bauftragung einers Fachanwalts/ einer Fachanwältin für Familienrecht nicht herum.
Ich wünsche Dir viel Kraft.
Ingeborg
Sehr geehrte Frau Eskici,
leider bin ich in dieser Sache des Familienrechts nicht
so bewandert und kann Ihnen da nicht weiterhelfen. Möchte auch keine Vermutungen weitergeben, die Ihnen
dann nicht hilfreich sind. Weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Rother
Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter, jetzt 23, lebte mit einem Mann zusammen, der
sie psychisch und physisch quälte.
Im Mai 2009 kam ihre Tochter Lucy zur Welt. Er drängte meine
Tochter dazu, den Kontakt zu unserem Teil der Familie
abzubrechen, da wir uns weigerten, seine Rechnungen zu
bezahlen. Weil er schon seit Jahren keine Ambitionen hat zu
arbeiten, drohte er uns, bei Nichtzahlung dafür zu sorgen,
dass wir unsere Enkelin nie zu Gesicht bekommen würden. Meine
Tochter wurde unter einem Schreibtisch die ganze Nacht in eine
Ecke gedrängt, bis sie einwilligte, das Sorgerecht mit ihm zu
teilen.
Natürlich eskalierte die Situation sehr bald und häufig. Des
Öfteren mit Polizeieinsatz. Letztendlich wurden Mutter und
Kind in ein Frauenhaus gebracht, da eine Unterbringung bei mir
nicht möglich war, denn Sarah und Lucy wären tagsüber allein
im Haus gewesen.
Immer wieder schaffte es der Kindesvater, Sarah zur Rückkehr
zu überreden und sie widerrief auch ihre Aussagen, zog
Anzeigen zurück.
Das Ganze endete damit, dass Sarah bei strömendem Regen
barfuss vor meiner Tür stand. Lucy war von der Polizei in
Obhut genommen worden.
Sarah brachte ich in eine Mutter-Kind-Einrichtung, der Partner
suchte sich eine neue Freundin, verkaufte Sarahs Eigentum und
die Kindessachen und verschwand.
Das Jugendamt hielt Lucy witer fest und wollte meine Tochter
überreden, sie zur Adoption freizugeben.
Also kam es zur Gerichtsverhandlung. Der Vater machte der
Richterin klar, dass er keine Zeit habe und Sarah beantragte
die Rückgabe Lucys. Die Richterin entschied zu Gunsten der
Mutter unter der Voraussetzung, dass ein Gutachten erstellt
werden müsse.Solange sollte Lucy im Heim bleiben. Sarah,
inzwischen wieder schwanger, besuchte regelmässig Lucy mit
meiner Mutter und Lucy himmelte die Uroma an. Ich durfte sie
leider nicht besuchen, da dies zu viel für das Kind sei.
Nach Wochen tauchte der Vater wieder auf und das Heim teilte
meiner Mutter nun mit, dass sie Lucy jetzt auch nicht mehr
sehen dürfte und Sarah nur noch Termine mit dem Vater
gemeinsam bekäme. Eine Weile später, zog Sarah aus der
Einrichtung aus und schloss einen Mietvertrag für eine Wohnung
ab, die jedoch noch nicht bezugsfertig war. Wie sich
herausstellte, war der vom Vermieter engagierte Arbeiter
niemand anders als der Kindesvater, der sich endlos Zeit liess
und Sarah anbot, solange bei ihm zu wohnen. Das Jugendamt wies
sarah darauf hin, dass ihr Baby nicht in einer Baustelle
wohnen könne, doch sie war ganz fixiert auf diese Wohnung und
überzeugt, diese wäre bis zur Geburt fertig, was natürlich
nicht der Fall war.
Im Krankenhaus stellte man Sarah nun vor die Wahl eine
Einverständniserklärung zu unterschreiben, nach welcher das
Baby Nina in Betreuung käme, bis eine geeignete Unterbringung
vorhanden sei. Mein Angebot, beide bei mir aufzunehmen, wurde
ohne Angabe von Gründen oder Prüfung sofort abgelehnt. Sarah
könne entweder kooperieren oder Nina würde gerichtlich
mitgenommen. Im ersten Falle bekäme sie sie zurück, sobald
eine Unterkunft da wäre.
Einen Tag später bezog meine Tochter wieder ihr Zimmer in der
Mutter-Kind-Einrichtung und distanzierte sich vom Kindesvater,
welcher seine Therapie nun doch nicht angetreten hatte und
wieder auf Erziehungsberechtigung drängte. Sarah rief beim
Jugendamt an und fragte wann sie Nina abholen könnte. Die
Antwort war, das Gutachten sei nun da und sie würden Nina bis
zu einer weiteren Gerichtsverhandlung festhalten. Bei einem
folgenden Hilfeplangespräch wären weitere Personen, wie die
Leiterin der Einrichtung oder Verwandte nicht zugelassen.
Meine Tochter ist nun vollkommen fertig und hat bisher auch
keine Kopie des Gutachtens erhalten. Weiss daher auch nichts
vom Inhalt.
Meine Frage ist nun:
Wenn meine Enkel in Pflegefamilien aufwachsen sollten, denn
darauf könnte es ja hinauslaufen, habe ich als Grossmutter ein
Umgangsrecht oder zumindest ein Recht auf die Information, wo
sich meine Enkel befinden und ob es ihnen gut geht? Kann ich
etwas unternehmen, falls sich herausstellt, dass dem nicht so
ist und wie verhindere ich, dass der Kontakt ganz unterbunden
wird, zb im Falle einer Adoption?
Ich sorge mich sehr um das Wohl der Kinder und habe Angst sie
aus den Augen zu verlieren.
Haben Grosseltern denn keine rechtlichen Möglichkeiten?
Im Voraus vielen, lieben Dank für Ihre Hilfe
Petra
Hallo,
es gibt höchstrichterliche (Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht) die aussagen, dass leibliche Verwandte (vor allen Dingen Großeltern) vorrangig die Kinder betreuen, wenn die Eltern der Kinder ausfallen.
Diese Urteile werden gerne von den Jugendämtern ignoriert oder sie kennen diese nicht.
Vielleicht solltest Du, zusammen mit einem engagierten Anwalt, um die Vormundschaft für Deine Enkel kümmern.
Die Mutter ist in diesem Fall, die sich hier nicht von einem gewaltätigen Mann dauerhaft lösen kann, wohl nicht geeignet die Kinder selber aufzuziehen.
Gruß
Guten Tag,
als Großmutter haben Sie nach §1685 BGB ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Aber der Gesetzgeber hat diese Rechtsvorschrift mit der Bedingung versehen, dass dieser Umgang dem Wohl des Kindes dient. Das bedeutet, dass Großeltern geltend machen müssen, dass der Umgang zum Wohle des Kindes ist. Schwierig werden solche Sachen dann, wenn es große Konflikte zwischen Eltern und Großeltern gibt.
Informationen dazu beim Jugendamt.
Hier sind ein paar Urteile dazu zu finden:
http://www.lawyers-poppe.de/publikationen_details.ph…