Hallo miteinander,
habe folgenden Vergleich in der Hand und würde gern wissen, wann und wie ich daraus vollstrecken kann:
Ausfertigung
Az.XYZ
Vergleich
In der Strafsache gegen
X
wegen Körperverletzung u.a.
wurde in der öffentlichen Sitzung des… folgender Vergleich geschlossen:
Der Angeklagte verpflichtet sich, einen Bargeldbetrag i.H.v. 400,00 EUR in monatlichen Raten von 50,00 EUR beginnend am 01.05.2011 an denn Geschädigten Y zu zahlen. Sollte er mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug geraten, wird die Summe sofort fällig. Mit der Zahlung der Gesamtsumme sind sämtliche Ansprüche usw.
Mit Stempel und Unterschrift
Hallo,
nach dem was Sie hier Schreiben ist ein gerichtlicher Vergleich geschlossen worden, in dem eine Ratenzahlung vereinbart wurde.
Um die Zwangsvollstreckung betreiben zu können, müssen Sie den titel beim zuständigen Gericht vollstreckbar erklären lassen.
Danach können Sie einen Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherstelle des Amtgerichtes senden, und die Vollstreckung gegen den Schuldner beantragen.
MfG
thommyt
PS: Dies ist keine Rechtberatung, denn diese ist dem Berufsstand der Anwälte vorbehalten.
Steht doch da … wenn die raten nicht bezahlt werden bzw. 2 raten nicht gezahlt wurden
Guten Tag crackandfail,
leider hast du die Frage hier an eine Person gesandt, die zu dem Thema kein Fachmann ist. Ich kann Dir dazu leider keine Auskunft geben (bin Fachmann für private Krankenversicherung).
Bitte achte darauf, dass Du Deine Frage an Personen richtest, die davon ev. Ahnung haben könnten, sich also mit „Recht“ befassen (denke ich mal).
Liebe Grüße
H.Günter